Entscheidungen für das Lebensende: Ein Zusammenspiel von Autonomie und Angewiesenheit. Und Geschlecht?

Stellen Sie sich vor, Sie stoßen mit Ihrem Fahrrad beim Abbiegen auf einer Kreuzung mit einem Auto zusammen, erleiden ein Schädel-Hirn-Trauma, Halswirbel sind verletzt, Sie sind am Unfallort nicht ansprechbar. Sie werden noch an Ort und Stelle von Rettungssanitätern erfolgreich stabilisiert, in ein Krankenhaus gebracht und einer stundenlangen lebensrettenden Operation unterzogen. Schließlich versetzt man Sie in einen künstlichen Tiefschlaf, um Ihren Genesungsprozess zu unterstützen. Später wachen Sie wieder auf, angeschlossen an monoton fiependen Geräten, umgeben vom charmanten Weiß städtischer Kliniken. Sie können sich nicht rühren, sind nur sehr eingeschränkt kommunikationsfähig – und das wird auch so bleiben. Diagnose: Querschnittlähmung. Ab sofort gelten Sie als intensiver Pflegefall, angewiesen und abhängig vom Verantwortungsempfinden und Fürsorgehandeln (Care) Anderer: von Ärzten, Pflegekräften, Physiotherapeuten, Nachbarn, Freunden, Familie…

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