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Blog der Deutschen Gesellschaft für Soziologie (DGS)

Gesellschaft? Welche Gesellschaft?

Die DGS lobt ihren diesjährigen Kongress unter dem Motto „Zukunft der Gesellschaft“ aus. In Zeiten großer Umbrüche ist das ein lohnender Topos. Dass die Themenstellung in deutscher Sprache verfasst ist, signalisiert zweierlei: Erstens, der Kongress wendet sich vornehmlich an ein nationales, jedenfalls deutschsprachiges Publikum, und zweitens, mit der Gesellschaft, um deren Zukunft es gehen soll, ist eine bestimmte Gesellschaft gemeint, die „deutsche“.

Das versteht sich nicht von selbst. „Die“ Gesellschaft könnte auch auf anderes als in der Bundesrepublik Deutschland angetroffenes Sozialgeschehen abstellen, z.B. auf die globale soziale Welt verstanden als ein weltweit ausgreifendes Sozialsystem. Das gilt zumal, da die hiesige Soziologie mit Niklas Luhmann einen der bedeutendsten Weltgesellschaftstheoretiker hervorgebracht hat. Der Singular des bestimmten Artikels ließe eine solche Deutung nicht nur zu, sondern legte sie vor diesem Hintergrund sogar nahe. Aber das Publikum wird es besser wissen.

Obzwar unausgesprochen, adressiert der Kongressaufruf eine Fachöffentlichkeit, die gar nicht glaubt, es gebe nur „die eine“ Gesellschaft, es jedoch gewohnt ist, Nationales aufzurufen, wenn die Rede auf Gesellschaft kommt und Gesellschaftswissenschaft als elaborierte Heimatkunde zu verstehen. Um andere, typischerweise im „modernen Westen“ angesiedelte Gesellschaften, mit denen sie die deutsche gelegentlich vergleichen mag, kümmern sich Andere, die sich (als dort Einheimische) vor Ort besser auskennen. Die ausländischen Kolleginnen und Kollegen halten es umgekehrt genauso. Die Fokussierung auf die „eigene“ Gesellschaft ist kein Alleinstellungsmerkmal der deutschen Soziologie.

Wenig bis keine Beachtung finden in der soziologischen Gesellschaftsbetrachtung Typen von Gesellschaft, die auf deren Urform zurückgehen. Man denke etwa an wissenschaftliche Fachvereinigungen – wie die Deutsche Gesellschaft für Soziologie – oder an Wirtschaftsunternehmen, die als Personengesellschaften in Deutschland unter dasGesellschaftsrecht fallen.[1] Dass das Gesellschaftsrecht nicht das Recht der Gesellschaft ist, wie die Soziologie sie versteht, ist der Fachwelt kaum der Rede wert, und der Vorschlag, die DGS zum Gegenstand von Forschungen über die Zukunft der Gesellschaft zu machen, würde vermutlich allenfalls Erheiterung auslösen. Aber warum eigentlich?

Der soziologische Standardbegriff der Gesellschaft ist ein politischer Begriff. Die Nationalgesellschaft ist eine Nachfahrin der römischen societas civilis, deren Wurzeln ihrerseits in der griechischen koinonia politke liegen und die sich, dem griechischen Vorbild folgend, als politischer Verband („civitas“, „res publica“) der antiken (erst Stadt-, dann Reichs-)Bürgerschaft verstand. Etymologisch ist die Engführung auf Politisches aber alles andere als selbstverständlich. Die societas civilis ist ein Sonderfall der generischen societas, die semantisch deutlich mehr abdeckt, darunter die genannten wirtschaftlichen Zusammenschlüsse, aber auch z.B. militärische Bündnisse.

Auch temporal ist diese Engführung, wie die zweieinhalbtausendjährige Geschichte des Gesellschaftsbegriffs (Schmidt 2025) lehrt, ein erstaunlich rezentes Phänomen. Sie koinzidiert mit dem Aufstieg des Nationalstaats zur einzig legitimen Organisationsform politischer Herrschaft, deren finale Durchsetzung auf das Jahr 1965 Jahre datiert wird (Blake und Gilman 2024: 37). Nahezu zeitgleich publiziert Talcott Parsons sein Buch Societies, in dem er die politische Gesellschaft zur Gesellschaft schlechthin stilisiert. Alle anderen „Kollektivitäten“, so etwa Religionsgemeinschaften oder Familien, die Durkheim und vielen seiner Zeitgenossen noch als Gesellschaften gegolten hatten, stuft er zu nichtgesellschaftlichen Sozialsystemen herab, weil sie keine territorialen Einheiten bilden (1966: 17; 2).

Parsons hat die Nationalgesellschaft nicht erfunden; im Umlauf befand die sich seit spätestens dem 18. Jahrhundert (semantische Vorläufer reichen weitaus länger zurück). Aber er hat sie zu „der“ Gesellschaft kanonisiert. Dass der Systemtheoretiker Luhmann (1997: 31), der ihn in dieser Eigenschaft beerbt, die Notwendigkeit einer alternativen, weltgesellschaftlichen Konzeptualisierung gerade einmal 30 Jahre später mit dem Hinweis begründet, “regionalistische (nationale) Gesellschaftsbegriffe” seien „theoretisch nicht mehr satisfaktionsfähig“, ist nicht frei von Ironie.

Die Heraufkunft einer Weltgesellschaft hatte Luhmann (1975) bekanntlich bereits 1971 verkündet. Kurz darauf (1974) veröffentlicht Immanual Wallerstein den ersten Band seiner Weltsystemanalyse; andere (z.B. Heintz 1982) greifen den Trend rasch auf. Die (im Sinne Kuhns) „normale“ Soziologie fremdelt allerdings und treibt, als wäre nichts gewesen, weiter business as usual.

Soweit die neue Denkfigur Anklang findet, sehen die betreffenden Konzeptionen meist neben der Nationalgesellschaft, die ihre Stellung als Standardmodell hartnäckig verteidigt, gewisse Formen von Sozialität mit globaler Reichweite vor. So positioniert Wallersteins Weltsystem sich ausdrücklich nicht als Gesellschaft, und John Meyers (2009) kulturalistische Weltgesellschaftstheorie fragt, wie global zirkulierende Weltmodelle das Binnengeschehen nationaler Gesellschaften dirigieren. Für deren Außenbeziehungen ist die „internationale Gesellschaft“ (Bull 1977) – als Versammlung(sort) der vielen Einzelgesellschaften – zuständig. Immerhin wird gelegentlich die künftige oder ansatzweise auch schon anlaufende Entstehung einer Weltgesellschaft in Aussicht gestellt. Ganz Wagemutige wollen sie kurzzeitig sogar bereits gesichtet haben (Mann 1993: 11), rudern aber, sobald es ernst wird, vorsichtshalber wieder zurück. Die Welt, notiert Michael Mann (2013: 400) ausgerechnet in seinem Globalisierungsband, ist nicht „harmonisch“ genug.

Der Außenseiterstatus von Luhmanns Theorie, die nur die Weltgesellschaft kennt, verwundert in dieser Lage nicht. Sehr wohl verwundert dagegen, dass der soziologische mainstream sich einen Gesellschaftsbegriff leistet, auf den sich dem Vernehmen nach zwar (fast) alle einigen können, dem es aber an Aussagekraft und Instruktivität ermangelt, weil niemand sagen kann oder sagen will, was genau er bezeichnet.

Durchforstet man das fachwissenschaftliche Schrifttum nach einer stimmigen Explikation, fällt sogleich die große Zahl der für das Standardmodell in Anschlag gebrachten Synonyme auf. Gemeinschaft, Kultur, Land, Markt, Nation, Nationalstaat, Ökonomie, Population, Regierung, Staat und Volk sind alles Termini, die als austauschbar mit Gesellschaft behandelt werden. Sie referieren aber auf ganz Unterschiedliches, das teils in keinem zwingenden Zusammenhang steht. Es gibt Nationen ohne Staat und Vielvölkerstaaten, auf die eher das Etikett des Imperiums passt. Mancherorts wird Staatlichkeit zwar nominell reklamiert, aber effektiv kaum realisiert. Gemeinschaft mag für vieles stehen, aber wie verhält sich das zu großen bürokratischen Verwaltungsapparaten als Manifestationen moderner Staatlichkeit? Usw.

Wenn Gesellschaft derart Disparates, zuweilen auch miteinander Unverträgliches meinen kann, woran soll man sich dann halten? An alles zugleich, aber mit abgestufter Wertigkeit? Welche Attribute müssen mindestens vorliegen, um einer Entität Gesellschaftlichkeit zusprechen zu können? Braucht es dafür, wie Anthony Giddens (1993: 746) proklamiert – und Will Kymlicka (1995: 10ff.) sekundiert –, eine (souveräne) Regierung („political authority“; „self-governance“)? Wohin dann mit der kolonialisierten Welt, z.B. mit Indien (dessen Nation zwecks Befreiung erst erfunden werden musste) vor der Unabhängigkeit? In die britische Gesellschaft?[2] In die Gesellschaftslosigkeit („…war bis 1947 keine Gesellschaft, sondern…“)? Wer oder was darf den Titel der Gesellschaft führen? Ist die Volksrepublik China eine Gesellschaft, aber die Republik China (Taiwan) etwas anderes? Wer oder was gehört dazu bzw. fällt (richtigerweise) aus der Gesellschaft heraus? Menschen/Leute? Falls ja, welche? Systeme? Welche? Ist der Nationalstaat eine Gesellschaft oder hat er eine Gesellschaft? Oder ist es nicht vielmehr so, dass die Gesellschaft ein politisches System hat? Alles findet sich im Angebot. Als Ausdruck lobenswerter Offenheit für Vielfalt oder beklagenswerter Ratlosigkeit? Wieviele Exemplare und „multiple“ (Eisenstadt) Varianten gibt es von „der“ Gesellschaft? Gemessen an welchen Kriterien? Wo sind welche Varianten – jenseits von Westeuropa und Nordamerika – zu Hause? Fragen über Fragen. Aber keine fachuniversal verbindlichen Antworten.

Ein zweites Problem betrifft die ontologische Frage nach dem Seinsstatus oder modus operandum der nationalstaatlich verfassten Gesellschaft. Häufig werden ihr Eigenschaften und Befähigungen zugesprochen, die an Personalität erinnern. Man sagt der Gesellschaft z.B. nach, sie handele, dächte, spräche, entscheide und verfolge Ziele oder Projekte. Auch dass sie Visionen, Interessen, Bedürfnisse, Empfindungen und Gemütszustände habe, (emotional wie physisch) verletzlich sei, erkranken könne (Stichworte „Anomie“, „Sozialpathologien“), wird behauptet. Dass sie einzigartig sei, eine besondere Identität besitze (beglaubigt durch einen unverwechselbaren Namen), Entwicklungsstadien durchlaufe, sich stetig wandele und dabei doch dieselbe bleibe, sind Annahmen, die, ausweislich unzähliger Fachtexte, zum festen Wissensbestand der Soziologie gehören. Dass sie ein Ganzes sei, dessen Teile – (Ober)Haupt, (Mit)Glieder, Organ(system)e – unterschiedliche Funktionen hätten und zwecks Wahrung des Zusammenhalts koordiniert („integriert“) werden müssten, ist ebenfalls verbreitete Lehrmeinung.

Es gibt Sozialtheoretiker, die sich gegen Konzeptualisierungen von Gesellschaft als imaginäres Großsubjekt wenden und doch in einer Weise über sie kommunizieren, die nur unter dieser Prämisse verständlich zu machen ist. Systematisch ausgearbeitet ist sie im Recht, das natürliche und juristische Personen unterscheidet und mit letzteren Kollektivpersönlichkeiten meint, deren Archetyp die Korporation ist.

Der Begriff der Korporation (zu deutsch: Körperschaft) entstammt dem Römischen Recht und bedeutet wörtlich, „einen Körper haben“ (copora habere). Er ist, wiederum griechischem Vorbild folgend, am Muster des menschlichen Organismus gebildet und dann auf kollektive Zusammenschlüsse übertragen worden, um diese symbolisch mit Handlungsfähigkeit auszustatten. Der Juristenpabst Innozenz IV., dem eine tragende Rolle bei der Ausarbeitung der erforderlichen Nomenklatur nachgesagt wird, sprach im 13. Jahrhundert treffend von „fingierter“ Persönlichkeit (die juristische Person ist eine auf Savigny zurückgehende Weiterentwicklung des 19. Jahrhunderts).

Der Soziologie, die weithin davon ausgeht, Korporationen gehörten der Vergangenheit an, ist der Ausdruck sozialer Körper geläufiger. Auch die societas civilis verstand sich, wie bei Cicero nachzulesen, als korporatives Gebilde. Bis in die frühe Neuzeit bleibt sie, unabhängig von der praktizierten Regierungsform, die bevorzugte Selbstbeschreibungsformel westeuropäischer Herrschaftsverbände. Ab ca. dem 16. Jahrhundert wird der lateinische Begriff allmählich gegen landessprachliche Übersetzungen („civil society“, „bürgerliche Gesellschaft“ usw.) ausgetauscht, die im 18. Jahrhundert den adjektivischen Zusatz „civilis“ abzuwerfen beginnen. Damit mutiert der politische Sonderfall zum Genus Gesellschaft, auch wenn der sein politisches Gewand (soweit ersichtlich: außer bei Luhmann) nie ganz abstreifen wird.

Die Körpermetaphorik durchdringt das sozialtheoretische Schrifttum bis in die erste Hälfte des 20. Jahrhunderts. Erst Parsons gibt sie, möglicherweise inspiriert durch Webers in den Soziologischen Grundbegriffen geäußerte Vorbehalte, auf und ersetzt sie durch systemtheoretische Begrifflichkeiten, bleibt aber, wie die Architektonik seiner Theorie unschwer erkennen lässt, organizistisch geschultem Denken verhaftet. Giddens (1984: 163) findet dessen Spuren auch noch in der Gegenwartssoziologie. Implizite Parallelen, so sein Diktum, „remain common“.

Wenn das richtig gesehen ist, dann ist der soziologische Standardbegriff korporatistisch gefasst. Die Gleichsetzung von Nationalstaat und Gesellschaft läßt einen anderen Schluss nicht zu. Dass der Staat eine Korporation ist, liegt auf der Hand. Für den deutschen Fall besagt das Bürgerliche Gesetzbuch dies sogar explizit, tituliert es ihn doch als juristische Person (ergo: Körperschaft) des öffentlichen Rechts. Auch Hobbes hatte seinen Leviathan als „person of the state” apostrophiert, die das englische Volk („the people”) zu einer Einheit forme (vorstaatlich existiert es nur als amorphe Multitude) und vertrete.[3] Aber die Gesellschaft? Wem das Unbehagen bereitet, muss Staat (den politischen Körper, die body politic) und Gesellschaft entkoppeln.

Man könnte anführen, das sei seit Hegel doch längst gang und gäbe, aber erstens ist die (bürgerliche) Gesellschaft der Rechtsphilosophie, wo er diese Trennung vornimmt, nur sein bevorzugtes Idiom für die autonom gewordene Wirtschaft („System der Bedürfnisse“) und zweitens verträgt es sich nicht mit dem Konzept der nationalstaatlich verfassten Gesellschaft, das die Wirtschaft landläufig der Gesellschaft zurechnet. Hegels scheinbarer Reduktionismus hat sich,[4] anders gesagt, nicht durchgesetzt,[5] und sobald der Staat als gesellschaftskonstitutiv angesehen wird, ist auch die Körpersemantik, sei es offen oder verdeckt, wieder im Spiel.

Ein drittes Problem mit dem Standardbegriff tut sich auf, wenn man sich Klarheit über die nähere Beschaffenheit der durch ihn bezeichneten Gesellschaft zu verschaffen sucht. Kommen wir zur Illustration noch einmal auf den deutschen Fall zurück. Als Quelle bietet sich das Handwörterbuch zur Gesellschaft Deutschlands an, das darüber Auskunft zu geben verspricht. Aber bereits das Inhaltsverzeichnis der hier herangezogenen ersten Ausgabe (Schäfers und Zapf 2001) verdeutlicht, dass nicht einmal der Versuch gemacht wurde, den Band theoretisch schlüssig zu konzipieren. Die Beiträge sind (wie, zugegeben, bei Kompendien dieses Typs üblich) alphabetisch gereiht.[6] Sachlich bieten sie ein Sammelsurium von Themen, mit denen deutsche Soziologinnen und Soziologen sich zum Zeitpunkt der Erstellung schwerpunktmäßig beschäftigt haben oder für deren Behandlung sie sich einen Namen gemacht hatten. Da findet sich dann „Erziehung und Sozialisation” zwischen „Eliten” und „Extremismus” platziert, also ein Sozialsystem (analog dem „Wirtschaftssystem“, der „Politik“, dem „Militär“ und der „Wissenschaft“, die auch vorkommen) auf eine Stufe gestellt mit einer besonderen Sozialkategorie und einer Form des politischen Aktivismus. In der Gesellschaft, die, im Einklang mit den vorstehend genannten organizistischen Prämissen, „altert“, gibt es weitere Gesellschaften, darunter kurioserweise nochmals die des titelgebenden Deutschlands, das gleich doppelt auftritt: einmal als Bundes-, das andere Mal als Demokratische Republik (mit, fragt Wallerstein [1986], verschiedenen Gesellschaften?). Berichtet wird über eine von der „ausländischen Bevölkerung“ gesonderte „Bevölkerung“, aber daneben auch noch über „Frauen“, „Kinder“, „Jugend“, „Randgruppen“. Und anderes mehr.

Niemand wird bestreiten, dass in (der Bundesrepublik) Deutschland Sachverhalte, soziale Gruppen und Einrichtungen vorkommen, die sich unter solchen Überschriften analysieren lassen und zu denen soziologisch Gehaltvolles gesagt werden kann. Auch dass die Themen „wichtig“ sind, sei gerne konzediert. Aber wie sich das in den Band Aufgenommene zu einer – der – Gesellschaft verdichtet, dürfte sich nur Eingeweihten erschließen, die an der Gültigkeit des zugrundegelegten Konzepts keine Zweifel haben, sie vielmehr fraglos voraussetzen. Alles in allem hinterlässt der Text den Eindruck einer gewissen Beliebigkeit, womit er indes nicht alleine dasteht.

Dass die, viertens, kein Zufall ist, erhellt ein Gedankenexperiment. Stellen wir uns vor, wir teilten den Standardbegriff und machten tabula rasa, indem wir uns eine Gesellschaft zur Untersuchung vornähmen, über die (uns noch) nichts bekannt ist. Stellen wir uns weiter vor, wir seien Empiristen, die nichts gelten lassen, was nicht empirisch erhärtet ist, schon gar keine abstrakten Theorien. Zur Veranschaulichung der Schwierigkeit der vor uns liegenden Aufgabe bietet sich Ulrich Becks Containermetapher an, die das interessierende Binnengeschehen präzise gegen eine Umwelt abgrenzt, in der nicht zuletzt weitere Nationalgesellschaften anzutreffen sind.

Uns ist bewusst, dass wir, um belastbare Aussagen treffen zu können, nicht den gesamten Container grell ausleuchten dürfen, sondern den Scheinwerfer auf Spezifisches richten müssen, das dadurch vom (zunächst) ausgeblendeten Rest isoliert wird. Sobald dieser Teil der Untersuchung abgeschlossen ist, können wir uns anderen Dingen zuwenden. Sobald heißt „später“ und für die meisten von uns „nie“, denn die adäquate Erfassung unseres Gegenstands macht Spezialisierungen unumgänglich.

Was wir auf diese Weise gewinnen, wenn wir methodisch sauber vorgehen, ist profundes Detailwissen. Nichts erfahren wir dagegen über die Konstitution der Gesamtgesellschaft. Die tritt uns nämlich immer nur ausschnitthaft gegenüber – und als Summe dessen, was der je gewählte Gegenstand nicht ist, also als reines Negativum. Wissend, dass der soziale Raum weitaus mehr umfasst, entsorgen wir die black box, als welche das „abgedunkelte” Innere des Containers sich uns präsentiert, kurzerhand als „Gesellschaft“. Die auf andere Bereiche spezialisierten Kolleginnen und Kollegen „wissen“ schon, was gemeint ist, und halten es ihrerseits genauso.

Eine weitere Verlegenheit des so (ungeplant und unintendiert) nach und nach sich herauskristallisierenden Residualbegriffs ist, dass die durch ihn nur scheinbar erfasste Gesellschaft ihre Gestalt von Fall zu Fall wechselt, zwischen den Bereichssoziologien (und nicht etwa nach sie selbst kennzeichnenden Besonderheiten) variiert. Denn was die eine Soziologie als in den eigenen Zuständigkeitsbereich – sagen wir: der Wissenschaft – fallend aus der Gesellschaft ausschließt, muss die andere als – sagen wir: Bildungsforschung – in sie aufnehmen, d.h. abschieben, um den Blick ungehindert auf das für sie Maßgebliche richten zu können.

Man kann das als X und Gesellschaft-Syndrom bezeichnen (Schmidt 2021). Wenn alles Teil und Gegenteil von Gesellschaft zugleich ist (je mehr „Teile“ analytisch fokussiert werden, umso mehr Soziales kontrastiert, qua unabhängige Variable, mit der Gesellschaft als „Ganzer“), dann bleibt in der Summe ein gleichsam „entkernter“, wenn nicht komplett entleerter Container zurück, der beliebig mit Inhalt gefüllt werden kann und muss.[7] Man „kennt“ schließlich nur X.[8]

Die Wahllosigkeit der Gesellschaftsbeschreibungen so disponierender Soziologie(n) hat also Methode, ist ein Artefakt der Art ihres Zugriffs auf die Gesellschaft. Mit empirischen Mitteln ist dem nicht beizukommen. Dafür braucht es Gesellschaftstheorie. Der verweigert die heute tonangebende, seit Merton so genannte Soziologie der mittleren Reichweite sich jedoch beharrlich. Mit dem Ergebnis, dass sie nicht nur wertvolle Informationen liefert, sondern auch erhebliche Verwirrung stiftet. Und dann braucht sie sich auch nicht zu wundern, wenn gefragt wird: Gesellschaft? Welche Gesellschaft?

Literatur

Albert, Matthias, Hauke Brunkhorst, Iver B. Neumann und Stephan Stetter (2023): The Social Evolution of World Politics. Bielefeld: transcript.

Blake, Jonathan S. und Nils Gilman (2024): Children of a Modest Star. Planetary Thinking for an Age of Crisis. Stanford, CA: Stanford University Press.

Bull, Hedley (1977): The Anarchical Society. A Study of Order in World Politics. London: Macmillan.

Giddens, Anthony (1984): The Constitution of Society. Outline of a Theory of Structuration. Berkeley, CA: University of California Press.

Giddens, Anthony (1993): Sociology, 2. Auflage. Cambridge: Polity.

Heintz, Peter (1982): A Sociological Code for the Description of World Society and its Change, in: International Social Science Journal 34 (1): 11-21.

Hudson, James R. (2013): Special Interest Society. How Membership-Based Organizations Shape America. Lanham, MD: Lexington.

Kuchler, Barbara (2019): Die soziale Seite an Wirtschaft und Wissenschaft. Wiesbaden: Springer.

Kymlicka, Will (1995): Multicultural Citizenship. A Liberal Theory of Minority Rights. Oxford: Oxford University Press.

Luhmann, Niklas (1975 [1971]): Die Weltgesellschaft, in: Ders. Soziologische Aufklärung 2. Opladen: Westdeutscher Verlag, 51–71.

Luhmann, Niklas (1997): Die Gesellschaft der Gesellschaft, erster Teilband. Frankfurt: Suhrkamp.

Mann, Michael (1993): The Sources of Social Power, Band 2: The Rise of Classes and Nation-States, 1760–1914. Cambridge: Cambridge University Press.

Mann, Michael (2013): The Sources of Social Power, Band 4: Globalizations, 1945–2011. Cambridge: Cambridge University Press.

Meyer, John W. (2009): World Society: The Writings of John Meyer, herausgegeben von Georg Krücken und Gili S. Drori. Oxford: Oxford University Press.

Parsons, Talcott (1966): Societies. Evolutionary and Comparative Perspectives. Englewood Cliffs, NJ: Prentice-Hall.

Schäfers, Berhard und Wolfgang Zapf, Hg. (2001): Handwörterbuch zur Gesellschaft der Bundesrepublik Deutschland, 2. Auflage. Opladen: Leske und Budrich.

Schmidt, Volker H. (2021): The X and Society Syndrome, in: Social Science Information60 (4): 483–50.

Schmidt, Volker H. (2025): From Societas to World Society. Genealogy of a Concept. Leiden: Brill.

Skinner, Quentin (1998): Liberty Before Liberalism. Cambridge: Cambridge University Press.

Wallerstein, Immanuel (1974): The Modern World-System I: Capitalist Agriculture and the Origins of the European World Economy in the Sixteenth Century. Cambridge, Mass.: Academic Press.

Wallerstein, Immanuel (1986): Societal Development, or Development of the World System?, in: International Sociology 1 (1): 3-17.


[1] Beispiele für unter das Gesellschaftsrecht fallende Personengesellschaften sind die offene Handelsgesellschaft (deren mittelalterliche Vorgeschichte Thema von Max Webers Dissertation war), die Kommanditgesellschaft und die Partnerschaftsgesellschaft. „Special interest societies“ (Hudson 2013) à la DGS werden durch das Vereinsrecht reguliert.

[2] Aber gibt es die überhaupt? Das Vereinigte Königreich ist (offiziell) ein Viernationenstaat. Und Belgien? Die Schweiz? Spanien (Katalonien)? Kanada (First Nations, Québec)? Die Türkei? Ruanda (insbesondere vor 1994)? Myannmar? Man könnte das mit einigem Recht zu der Frage zuspitzen: Wieviele Länder gibt es (wenn schon die verallgemeinernde Rede von Staaten sich verbietet; Albert et al. 2023), die dem weltweit propagierten Einheitsideal der Nationalgesellschaft annähernd entsprechen?

[3] Seine zeitgenössischen intellektuelln Widersacher behielten diese Funktionen anderen Staatsorganen vor (Skinner 1998).

[4] Scheinbar, weil auch Hegel in übergreifenden Totalitäten denkt, sie aber, entgegen der alteuropäischen Tradition, nicht mehr Gesellschaften nennt. An der Spitze bleibt der Staat, dem sich die (wahrscheinlich im Anschluss an Adam Smith) als Gesellschaft bezeichnete (National-)Ökonomie unterzuordnen hat (vgl. Schmidt 2025: 84ff.). Marx kehrt diese Ordnung eine Generation später um.

[5] Diese Aussage ist zu relativieren. Die verbreitete Floskel „Politik und Gesellschaft“ zeigt, dass etwas hängen­geblieben ist. Man wird aber nicht behaupten wollen, dass diejenigen, die sie gebrauchen, wissen, was sie damit sagen (könnten).

[6] Die von genretypischen Konventionen ausgehenden stilistischen Beschränkungen kann man achselzuckend zur Kenntnis, aber auch zum Anlass für die Wahl eines anderen Formats nehmen.

[7] Wer an der Triftigkeit dieser Diagnose zweifelt, mache die Probe aufs Exempel. Es gibt fast nichts, das in den Gegenstandsbereich der Sozialwissenschaften fällt und nirgends die Platzhaltervariable X besetzt. Als Einstieg in die Überprüfung der auf den ersten Blick gewiss irritierenden Behauptung, die Bestimmung des Sozialen und der Gesellschaft degeneriere daraufhin zum moving target, eignet sich die bei Kuchler (2019) und Schmidt (2021) zitierte Literatur.

[8] Letzteres ist natürlich eine zuspitzende Vereinfachung, weil nicht alle Spezialisten sich auf lediglich einem Feld auskennen. Es dient nur der Akzentuierung der Logik des Arguments.


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