Diskussionsvorlage der Kommission „Mittelbaupräsenz“ der DGS
Mitglieder der Kommission: Birgit Blättel-Mink, Heike Delitz, Stephan Lessenich, Martina Löw, Peter Ullrich
Das Konzil der DGS hat den Vorstand beauftragt, eine Kommission einzurichten, deren Aufgabe es ist, ergebnisoffen zu prüfen, ob und wieweit die Präsenz des Mittelbaus und anderer Interessengruppen in den Gremien der DGS erhöht werden kann. Die Kommission hat dazu eine Vorlage erarbeitet, welche eine Änderung der DGS-Satzung impliziert und nun in der Mitgliedschaft diskutiert werden soll.
GLIEDERUNG DER DGS-MITGLIEDSCHAFT IN STATUSGRUPPEN
- Hochschullehrer:innen und sonstige Promotionsberechtigte
- Mittelbau (Mitarbeitende, Lehrbeauftragte, LfBA, Personen ohne feste Stelle, etc.)
- Studierende
VORSCHLÄGE ZUR QUOTIERUNG DER GREMIENPLÄTZE BEI DEN DGS-WAHLEN (KONZIL, VORSTAND)
Konzil (30 Plätze insgesamt)
- max. 24 Hochschullehrer:innen
- mind. 4 Mittelbauler:innen
- max. 2 Studierende
Pro Wahl der Hälfte des Konzils (N=15) würden also bis zu 12 Plätze für Hochschullehrende, mindestens 2 Plätze für Mittelbauer:innen und bis zu 1 Platz für Studierende vorgehalten werden. Sollten aus einer Statusgruppe nicht ausreichend Kandidierende vorhanden sein, werden die Plätze mit Kandidierenden aus der nächsthöheren Statusgruppe aufgefüllt.
Eine Satzungsänderung ist hierfür nötig, um die Quotierungen festzulegen und um das passive Wahlrecht für Studierende einzuführen.
Vorstand inkl. Vorsitz (Erweiterung von 7 auf 9 Plätze)
- max. 7 Hochschullehrer:innen
- mind. 2 Mittelbauler:innen
- zusätzlich Einrichtung eines studentischen Beirats ohne Stimmrecht (4 Mitglieder, 2 Stellvertretende, nehmen 1-2 Mal jährlich an Vorstandssitzungen teil oder treffen sich anlassbezogen mit Vorstandsvertreter:innen); wahlberechtigt für den Beirat sind alle studentischen Mitglieder
Eine Satzungsänderung ist hierfür nötig, um die Quotierung festzulegen und um die Zahl der Mitglieder des Vorstands zu erweitern.
Vorsitz
Beim Vorsitz soll das passive Wahlrecht für Studierende weiterhin ausgeschlossen bleiben. Die Kandidatur für Mittelbauler:innen ist bereits jetzt möglich, und es wird kein weiterer Regulierungsbedarf gesehen.
Eine Satzungsänderung ist an dieser Stelle nicht nötig.