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Erfahrungsbericht: Verlängerung durch die DFG: keine drei Monate, sondern zwei Monate und ein paar Tage

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(@jreichertz)
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Verlängerung durch die DFG: keine drei Monate, sondern zwei Monate und ein paar Tage

Mittlerweile habe ich einen Bescheid der DFG erhalten, aus dem hervorgeht, dass mein Kurz-Antrag auf Verlängerung des Projekts um drei Monate bewilligt wurde. Das hat mich erst mal sehr gefreut und zurecht: Nicht jeder Drittmittelgeber ist so großzügig wie die DFG. Dann las ich jedoch, dass von den beantragten ca. 29.000 € nur ca. 22.000 € bewilligt wurden.

Ein Anruf bei der DFG ergab, dass (wie schon in dem Formblatt zur Antragstellung geschrieben steht) nur 80 % der gesamten beantragten Mittel bewilligt werden können. Was de facto heißt, dass zwar offiziell in der Ankündigung der DFG von einer Verlängerung um drei Monate die Rede ist, dass aber tatsächlich nur um zwei Monate und ein paar Tage verlängert werden kann.

Unverständlich ist mir dabei die Kommunikationspolitik der DFG. Hätte sie geschrieben, dass sie, falls es in Projekten zu coronabedingten Verzögerungen gekommen ist, ohne großen Aufwand solche Projekte um zwei Monate zu 100 % verlängern würden, dann wäre diese Aussage klar gewesen. Jedoch anzukündigen, man werde auf Antrag die Projekte um drei Monate verlängern, um dann im Kleingedruckten zu schreiben, dass jedoch nur 80 % der Kosten übernommen werden, das finde ich ein bisschen merkwürdig. Aber wahrscheinlich hören sich drei Monate besser an als zwei Monate – ist doch das erste ein Vierteljahr, das zweite jedoch ein Sechstel eines Jahres.

Aber unabhängig davon, ob man ein Forschungsprojekt, das ganz wesentlich mit ethnographische Methoden arbeitet, um zwei oder drei Monate verlängert, ist eine solche Verlängerung viel zu wenig, um die coronabedingten Ausfälle sowohl bei der Datenerhebung (der Kontakt und damit die Feldbesuche fallen seit März komplett aus) und der Datenauswertung (das Treffen der Forscher*innengruppe findet im Wesentlichen digital statt) zu kompensieren.  

Sicherlich kann man die coronabedingten Verzögerungen nicht pauschal bewerten: je nach Projekt können die coronabedingetn Verzögerungen nämlich sehr unterschiedlich ausfallen. Aber in den Fällen, in denen das Erreichen des Projektziels durch die Pandemie gefährdet ist, ist es aus meiner Sicht angemessen, wenn die DFG entsprechende Verlängerungsanträge in einem beschleunigten Verfahren bearbeitet. Man könnte überlegen, zu solchen Verlängerungsanträgen nur ein externes Gutachten einzuholen und notfalls im Fachkollegium im schriftlichen Umlaufverfahren zu entscheiden. Und es wäre gut, wenn die DGS sich hierfür einsetzen könnte, denn es dürften eine Vielzahl von sozialwissenschaftlichen Projekten betroffen sein.


   
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