Der schmale Grat zwischen Schutz, Selbstbestimmung und In-Dienstnahme

Eva Fleischer

Mit Beginn der ersten politischen Regulierungen im Rahmen der Corona-Pandemie im Frühjahr 2020 wurden von vielen Regierungen alle Personen jenseits der 65 unabhängig von ihrem persönlichen gesundheitlichen Zustand und ihrer körperlichen Fitness pauschal als „Risikogruppe“ kategorisiert. Diese Kategorisierung, die noch weitreichenderen Empfehlungen medizinischer Fachinstitutionen wie der WHO oder des RKI (Robert-Koch-Institut) folgte, zog einschneidende Maßnahmen nach sich. Der Kontakt mit Personen über 65 sollte vermieden werden und in Institutionen wurde die Selbstbestimmung von Care-Empfänger*innen massiv eingeschränkt.

Neben Besuchsverboten kam es zu Ausgangsbeschränkungen für Bewohner*innen von Pflegeeinrichtungen, aber auch von Anlagen des betreuten Wohnens, wo Menschen leben, die nur wenig oder gar nicht auf Unterstützung angewiesen sind. Zusätzlich wurden die ehemals „Best-Agers“ z.B. vom Roten Kreuz von ihren bisherigen Tätigkeiten in der Freiwilligenarbeit ausgeschlossen. Die österreichische Bundesregierung[1] rief zu einem absoluten Kontaktverbot mit der Großelterngeneration auf, damit durfte diese auch keine Care-Leistungen mehr in der Kinderbetreuung von Enkeln erbringen. All dies unter dem Titel des Schutzes.

Kein Thema war und ist bislang der Schutz der älteren Personen, die selbst Care-Leistungen für Partner*innen oder andere pflegebedürftige Angehörige erbringen, z. B. Menschen mit Unterstützungsbedarf aufgrund von Behinderungen. Es wurden Tageseinrichtungen geschlossen, aufsuchende Dienste reduziert und darauf vertraut, dass die notwendigen Care-Leistungen „irgendwie“ von „irgendwem“ erbracht werden würden.

In diesem Beitrag werden zwei Aspekte in Bezug auf Alter(n) und Care in Zeiten der Pandemie unter dem Blickwinkel der Selbstbestimmung herausgegriffen: Erstens die Aufhebung der Selbstbestimmung durch die pauschale Kategorisierung als kollektive gefährdete und care-bedürftige Gruppe bei den über 65jährigen und zweitens die Einschränkung der Selbstbestimmung durch Schutzmaßnahmen in Institutionen bei denjenigen in dieser Gruppe, die Unterstützung benötigen. Dabei wird auch eine Leerstelle aufgezeigt, nämlich die große Gruppe der älteren pflegenden Angehörigen. Ihre Selbstbestimmung und ihr Schutz werden bislang in der öffentlichen Wahrnehmung weitgehend ausgeblendet. Den Abschluss bilden Impulse zur Frage, wie mit dem Spannungsfeld zwischen Schutz, Gefährdung und Selbstbestimmung künftig umgegangen werden könnte.

 

Veränderter Blick auf Ältere – von der Ressource zur Risikogruppe

Die Alter(n)sbilder vor der Corona Pandemie waren in den politischen Leitlinien vom „aktiven“, „erfolgreichen“ bzw. „produktiven“ Altern, insbesondere für die „jungen“ Älteren dominiert, das der pauschalen Wahrnehmung der Älteren als pflegebedürftig und abhängig entgegenwirken sollte:

„Als fundamentales Prinzip wird ‚Aktives Altern‘ angestrebt, wodurch Gesundheit, Sicherheit und Partizipation optimiert werden sollen, um solcher Art die Lebensqualität alternder Menschen zu fördern“ (Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz 2012) so hieß es im Bundesplan für Senioren und Seniorinnen 2012. Teilhabe im Alter fördert die Gesundheit, dies ist unbestritten. Im Hintergrund dieses Blicks auf die ältere Bevölkerung stand aber auch das Interesse an den Potentialen Älterer für das Funktionieren des Sozialstaats.

„Diese Bevölkerungsgruppen (60-69jährige, 70-79jährige) stellen für Non-Profit-Organisationen eine nicht zu vernachlässigende Ressource dar, zumal diese Altersgruppen aufgrund steigender Lebenswartung wachsen.“ (IFES 2016, 65)

Quelle: Foto Caritas Wien

Und in der Tat, der Beitrag von Älteren in der Freiwilligen- und Ehrenamtsarbeit ist enorm. Die höchste Beteiligungsquote aller Altersgruppen im Freiwilligenengagement mit 57% hat die Altersgruppe der 60-69jährigen, bei den 70-79jährigen engagieren sich 43%. Männer sind dabei stärker im formellen Engagement, während Nachbarschaftshilfe besonders von den 60-69jährigen Frauen ausgeübt wird. Personen ab 60 Jahren engagieren sich zu überdurchschnittlichen Anteilen im Kunst- und Kulturbereich, bei Sozial- und Gesundheitsdiensten und im kirchlichen Bereich. 40% der 60-69jährigen leisten im informellen Bereich der Nachbarschaftshilfe vor allem Hausarbeit, handwerkliche Tätigkeiten sowie Besuche bei betreuungsbedürftigen Personen, dies mit rund 6 Stunden wöchentlich (IFES 2016). Nicht alle Tätigkeiten können als Care-Arbeit klassifiziert werden, da die repräsentative Datenerhebung hier nicht differenziert, es kann aber festgehalten werden, dass dies kein unerheblicher Anteil ist.

Ein weiterer Bereich, indem Ältere Care-Verantwortung übernehmen, ist die Betreuung und Pflege von Angehörigen. Nur ein Fünftel der Pflegegeldbezieher*innen lebt in stationärer Betreuung oder wird durch 24-h-Betreuung unterstützt. Alle anderen werden ausschließlich von Angehörigen (41,8%) oder von mobilen Diensten (32,2%) oft in Kombination mit den Angehörigen gepflegt (Hanzl 2020). Nach Schätzungen sind in Österreich 947.00 Personen in die Pflege von Angehörigen eingebunden. 50% dieser pflegenden Angehörigen sind älter als 60, immerhin 25% älter als 70 Jahre (Nagl et al 2018).

Großeltern leisten auch Care-Arbeit in der Betreuung der Enkel. So gaben bei einer repräsentativen Studie 29% der Eltern mit Kindern unter 14 Jahren an, dass ihre Kinder normalerweise von den Großeltern betreut würden (Schönherr 2020).

Und dann kam die Pandemie. Es folgte die pauschale Einstufung der Älteren als gefährdete und hilfsbedürftige Risikogruppe unabhängig vom gesundheitlichen Zustand, körperlicher Fitness und ihrer Selbsteinschätzung. Eine Welle der Freiwilligentätigkeit brandete auf, allerdings waren jetzt Menschen ab 65 nur mehr in der Rolle der Care-Empfänger*innen vorgesehen, nicht mehr als aktiv Tätige.

Quelle: twitter.com/schla-wienerin, stock.adobe.com, krone.at-Grafik

Die Folge: Nur mehr 4% der Großeltern betreuten weiterhin die Enkel (Schönherr 2020). In einer Studie, die die Folgen des „Social Distancing“ auf Ältere in Niederösterreich erforschte, gaben 60% der ehrenamtlich tätigen Personen über 60 an, dass sie ihre Freiwilligentätigkeit nicht mehr ausüben konnten, zum einen aufgrund ihrer Zugehörigkeit zur Risikogruppe, zum anderen aufgrund der Kontaktverbote in institutionellen Kontexten (Kolland et al. 2020).

Dies bleibt nicht folgenlos: Franz Kolland hält fest: „Die alten Menschen werden zu einer Problemgruppe, sehen sich dann selbst als eine Problemgruppe, und das wirkt sich auf das eigene Alterserleben aus“. In diesem Zusammenhang zeigt sich das komplexe Spannungsfeld von Schutz, Selbstbestimmung und Bevormundung. In der oben genannten Studie gab ein Fünftel der Befragten an, dass sie sich gar nicht in politische Entscheidungsprozesse eingebunden fühlen. Dies äußerten insbesondere diejenigen, die nicht die Fremddefinition als gefährdete Gruppe übernahmen. Schutz und Bevormundung können sowohl von der Gesellschaft als auch in der Familie erlebt werden. Während 59% der Befragten sich von der Gesellschaft als nicht bevormundet und geschützt sahen, fühlten sich 28% geschützt und bevormundet zugleich und 7% bevormundet und nicht ausreichend geschützt. Ähnliche Konstellationen gibt es auch in der Familie, wobei sich hier weniger Personen bevormundet einschätzten (17%) (Kolland et al. 2020).

 

Zwischen Schutz und Selbstbestimmung

Am stärksten zeigt sich das Spannungsfeld zwischen Schutz und Fremdbestimmung bei zwei Gruppen: bei Älteren, die im informellen Bereich Care leisten und bei Care-Empfänger*innen im stationären Bereich. Die pflegenden Angehörigen wurden zur Ausfallhaftung für Strukturen im Notbetrieb, ohne dass auf ihre Schutzbedürftigkeit oder ihre Lebensrealitäten Rücksicht genommen wurde. Sie hatten und haben keinen bevorzugten Zugang zu Tests oder zu Schutzmaterialien, in Österreich werden sie auch bei der Impfung nicht als bevorzugte Gruppe behandelt. In einer Studie der Volkshilfe mit hundert pflegenden Angehörigen von Personen mit Demenzerkrankungen nannten diese eine Reihe von Belastungsfaktoren durch die Pandemie: den Rückzug von Familienmitgliedern, die Schließung / Nicht-Inanspruchnahme von Tagesbetreuungsstätten, die Einstellung der Nachbarschaftshilfe aus Angst vor Ansteckung, die Reduktion der mobilen Pflege auf ein Minimum, die Heimreise der 24-h-Betreuung, die Unmöglichkeit eigener sozialer Kontakte und persönlicher Auszeiten sowie die fehlende Ausstattung mit Masken und Schutzbekleidung. Zwei Drittel der Befragten berichten von Überforderungssituationen. Sie fühlten sich hilflos (55%), isoliert (41%) oder mit der Pflege und Betreuung allein gelassen (59%) (Volkshilfe 2020).

In den Einrichtungen kam und kommt es neben eingeschränkter Versorgung durch Betretungsverbote von externen Diensten wie Ergotherapie zu Freiheitsbeschränkungen bei Care-Empfänger*innen. So wurde in Wiener Senioreneinrichtungen trotz fehlender behördlicher Anordnungen von den Leitungen verboten, dass die Bewohner*innen die Häuser verlassen. Taten sie es doch, mussten sie einen negativen Test vorweisen oder zwei Wochen im Zimmer in Quarantäne bleiben. Menschen wurden präventiv in ihren Zimmern isoliert, Heime von Sicherheitsfirmen bewacht und Bewohner*innen am Verlassen gehindert, während der Rest der Bevölkerung sehr wohl aus dem Haus gehen konnte. Kontrollinstanzen wie Volksanwaltschaft[2] oder Fachkräfte vom Vertretungsnetz[3] durften während des ersten Lockdowns die Institutionen nicht betreten (Scherndl, Brickner 2020). Hier zeigt sich das Janusgesicht des Schutzes, wenn im Namen des Schutzes Personen dem Schutz durch Kontrollorgane entzogen werden. Im Salzburger Menschenrechtsbericht werden „rigide Beschränkungen und Entmündigung“ von Menschen in institutioneller Pflege und Betreuung dokumentiert, obwohl diese das gleiche Recht auf persönliche Freiheit wie alle anderen Bürger*innen haben. Zu denken gibt ein Beschluss des Obersten Gerichtshofs, der anlässlich einer Klage der Bewohner*innenvertretung entschied, dass eine Isolation im Zimmer bei einem an Demenz erkrankten Menschen selbst nach Vorliegen eines negativen COVID-19 Tests bis 14 Tage nach den letzten Krankheitssymptomen zulässig sei (OGH 2020).

Was ist angesichts dieser Befunde festzuhalten? Eine Spaltung der Gesellschaft in ein „Wir“ (die Gesunden, Jungen, nicht Gefährdeten, nicht Verletzbaren, die Gesellschaft), das paternalistisch „sie“, die Älteren, die Care-Empfänger*innen schützt, indem „wir“ „sie“ ausgrenzen und einschließen, blendet die eigene Verletzlichkeit aus. Gleichzeitig wird die reale Gefährdung von älteren Menschen z. B. als pflegende Angehörige verdrängt und die psychosozialen Folgen dieser Maßnahmen für die verschiedenen Betroffenen vernachlässigt.

Quelle: bmin.info (Behinderte Menschen Inklusiv)

Selbstbestimmung und Angewiesenheit, Engagement und Leben mit gesundheitlichen Einschränkungen müssen sich nicht ausschließen. Diskurse müssen verändert werden von der Perspektive des Schutzes und der Gefährdung hin zu Gerechtigkeit und Solidarität, von einfachen Lösungen zu tiefen Auseinandersetzungen und Gesprächen unter Einbeziehung der Betroffenen rund um die Themen Fürsorge und Selbstbestimmung, Schutz und Autonomie. Verletzlichkeit (besonders) im Alter soll nicht negiert werden, es ist aber unangemessen, ältere Menschen nur unter diesem Blickwinkel allein zu sehen.

Es geht vielmehr darum, die Verletzlichkeit von allen anzuerkennen, die Vielfalt des Alters und der alternden Menschen sichtbar zu machen und entsprechend Teilhabe zu ermöglichen und einzufordern. Ein erster Schritt dazu ist, von besonders gefährdeten Personen zu sprechen – gefährdet sind wir in dieser Pandemie alle. Das Alter kann ein Risikofaktor sein, ein erhöhtes Risiko haben auch jüngere Personen mit chronischen Erkrankungen, mit erhöhtem Unterstützungsbedarf, z.B. Beatmung, ebenso wie Personen in exponierten Berufen. Ein zweiter Schritt wäre die Diskussion, wie Verletzbarkeit, Schutz und Risiko von wem definiert werden. Gelten ausschließlich die Kriterien der biomedizinischen, virologischen Perspektive auf Gesundheit oder haben auch psychosoziale Kriterien ihre Berechtigung? Wie kann ein sinnvoller Schutz für wen aussehen? In welchem Rahmen kann über die individuelle Risikobereitschaft selbst bestimmt werden? Ein dritter Schritt braucht aber auch die Diskussion auf der Meso- und Makroebene. Wie können wir unser Pflegesystem so organisieren, dass ältere Menschen mit und ohne Pflegebedarf gut als Teil der Gesellschaft leben können? Es sind vor allem Großeinrichtungen, die unter den Bedingungen der Pandemie für Care-Empfänger*innen und Personal gefährlich sind. Orientierung am Bezugspflegeprinzip, bei dem Kleingruppen von Bewohner*innen unter Einbeziehung der Angehörigen – falls sie dies wollen – und Ehrenamtlichen betreut werden, könnte eine erste Maßnahme sein. Es braucht ausreichende ambulante Strukturen – auch und gerade in Krisenzeiten -, damit pflegende Angehörige selber bestimmen können, ob und wie viel sie pflegen wollen und so vor Überlastung geschützt sind.

Partizipation im Sinne von Mitbestimmung (“Mit uns, nicht über uns”) an allen Entscheidungen, die Care-Empfänger*innen betreffen, muss umfassend verankert und umgesetzt werden, wie dies in der UN-BRK oder auch der Europäischen Charta der Rechte und Pflichten älterer hilfe- und pflegebedürftiger Menschen bereits festgelegt ist. Das heißt auch, dass Nutzer*innen mit ihrer Expertise in die Entwicklung von Konzepten und Maßnahmen aktiv einbezogen werden sollen. Dazu braucht es Teilhabe fördernde Strukturen und Prozesse wie Selbstvertretungsorgane in Einrichtungen, aber auch partizipative Hilfe- und Sozialplanung. Best-Practice Beispiele und Anleitungen für letzteres gäbe es genug (z. B. Brokamp u.a. 2015).

Ich schließe mit den Worten meiner 90jährigen Mutter, die alleine lebt und noch völlig selbständig ist: „Ich will nicht dadurch geschützt werden, dass ich das Haus nicht mehr verlassen darf und komplett versorgt werde, sondern ich will dadurch geschützt werden, dass sich die „Nicht-Risiko-Personen“ an die Hygieneregeln halten, damit ich mich in der Öffentlichkeit sicher bewegen kann und weiterhin meinen Alltag allein bewältigen kann.“

 

Literatur

Brokamp, Barbara u. a.: Inklusion vor Ort. Der Kommunale Index für Inklusion – ein Praxishandbuch. Berlin 2015

Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz (2012): Altern und Zukunft. Bundesplan für Seniorinnen und Senioren. Wien.

Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz (2016): UN-Behindertenrechtskonvention – Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen und Fakultativprotokoll. Neue deutsche Übersetzung. Wien.

IFES (2016): Freiwilligenengagement. Bevölkerungsbefragung 2016. Studienbericht. Im Auftrag des Bundesministeriums für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz. Wien.

Hanzl, Lisa: Qualität von Langzeitpflege und das Wohlbefinden von pflegenden Angehörigen. Wien 2020 (https://www.momentum-institut.at/system/files/2020-10/pb_20.2020_1007_angehorigenpflege.pdf, Abruf 12.11.2020)

Kolland, Franz u. a.: Covid-19 und Social Distancing im Alter. Eine Befragung der Bevölkerungsgruppe 60+ in NÖ. Krems 2020 (https://www.noe.gv.at/noe/Familien/Covid19_RapidReport.pdf, Abruf 20.12.2020)

Nagl-Cupal, Martin u. a.: Angehörigenpflege in Österreich. Einsicht in die Situation pflegender Angehöriger und in die Entwicklung informeller Pflegenetzwerke. Universität Wien. Wien 2018 (https://broschuerenservice.sozialministerium.at/Home/Download?publicationId=664, Abruf 23.12.2020)

Netzwerk Demenz vernetzen: Care trotz Corona mit und für Menschen im Alter. Ein Nachdenk-und Diskussionspapier. Wien 2020 (https://www.kardinal-koenig-haus.at/media/care_und_corona_nachdenkpapier_update_29_06.pdf, Abruf 23.12.2020)

Oberster Gerichtshof, Beschluss Freiheitsbeschränkung im Heim wegen der Gefahr einer COVID-19-Infektion vom 23.09.2020, Aktenzeichen 7 Ob 151/20m. JJT_20200923_OGH0002_0070OB00151_20M0000_000.

Schönherr, Daniel (2020): Zur Situation von Eltern während der Coronapandemie. SORA. Wien. Online verfügbar unter https://www.sora.at/fileadmin/downloads/projekte/2020_20133_Momentum_Elternbefragung_Corona_Endbericht.pdf, Abruf 20.12.2020.

Scherndl, Gabriele; Brickner, Irene 2020: Heimbewohner zwischen Freiheit und Schutz. Viele alte Menschen, die in Heimen wohnen, dürfen diese momentan nicht verlassen. In: Der Standard, Ausgabe vom 25.04.2020 (https://www.derstandard.at/story/2000117099117/heimbewohner-zwischen-freiheit-und-schutz) (https://www.derstandard.at/story/2000117099117/heimbewohner-zwischen-freiheit-und-schutz, Abruf 23.12.2020)

Thiessen, Barbara; Weicht, Bernhard; Rerrich, Maria; Luck, Frank, Jurczyk, Karin; Gather, Claudia; Fleischer, Eva & Brückner, Margrit (2020). Großputz! Care nach Corona neu gestalten. Ein Positionspapier zur Care-Krise aus Deutschland, Österreich, Schweiz, http://care-macht-mehr.com/ Abruf 2. 9. 2020

Vertretungsnetz: Über uns. Aufgaben der Bewohnervertretung. Online verfügbar unter https://vertretungsnetz.at/bewohnervertretung/ueber-uns, Abruf 23.12.2020

Volksanwaltschaft: Home. Online verfügbar unter https://volksanwaltschaft.gv.at/, zuletzt geprüft am 23.12.2020

Wahl, Erich (2020): Heimbewohner*innen in der COVID-19-Krise: Rigide Beschränkungen und Entmündigung. In: Salzburger Menschenrechtsbericht. Salzburg, S. 42–44. Online verfügbar unter https://vertretungsnetz.at/fileadmin/user_upload/5a_SERVICE_Wir_in_der_OEffentlichkeit/MB_2020/2020_menschenrechtsbericht_Wahl_Heimbewohnerinnen_in_der_Covid19-Krise.pdf, Abruf 23.12.2020.

 

 

[1] Die Daten beziehen sich – so nicht anders vermerkt – auf Österreich

[2] Die Volksanwaltschaft unterstützt bei Problemen mit Behörden und ist präventiv für die Einhaltung der Menschenrechte zuständig, in dieser Funktion werden Einrichtungen kontrolliert, in denen es zum Entzug oder zur Einschränkung der persönlichen Freiheit kommt oder kommen kann, etwa in Justizanstalten oder Pflegeheimen.

[3] Im Vertretungsnetz schützen Bewohnervertreter*innen das Grundrecht auf persönliche Freiheit von Menschen mit psychischen Erkrankungen oder intellektuellen Beeinträchtigungen u. a. in Alten- und Pflegeheimen auf Basis des Heimaufenthaltsgesetzes.