Helma Lutz, 12. März 2012, für SozBlog, den Blog der Deutschen Gesellschaft für Soziologie
Die jährliche Zelebrierung des Weltfrauentages scheint nach wie vor eine große symbolische Wirkung in Gesellschaft und Politik zu haben. In diesem Jahr nahm der Bundestag diesen Tag zum Anlass, eine parlamentarische Debatte zum Thema „Frauenquote in Aufsichtsräten’ zu führen. Während die Bundesfamilienministerin eine Quote ablehnt und auf die Selbstverpflichtung der Unternehmen setzt, ist die Arbeitsministerin skeptisch; angesichts der jahrelangen Untätigkeit der betroffenen Firmen, befürwortet sie eine Quote und wird dabei von Frauen (und einigen wenigen Männern) aus dem gesamten Parteienspektrum unterstützt. Die seit Dezember 2011 in Umlauf gebrachte Petition ‚Berliner Erklärung’ (siehe www.berlinererklaerung.de) bestärkt Frau v.d. Leyen in ihrem Anliegen, die Stellung von Frauen in den wichtigsten börsennotierten, mitbestimmungspflichtigen und öffentlichen Wirtschaftsunternehmungen endlich zu verbessern; gefordert wird eine Quote von 30 Prozent, um den Grundsatz der Gleichberechtigung in diesem Bereich endlich umzusetzen. Dass die Gleichstellung von Frauen und Männern in der Wirtschaft, sowie in allen Bereichen des öffentlichen Lebens ein dringendes Desiderat ist und dass der eigentliche Skandal in der Tatsache der Nichteinlösung dieser uralten Forderungen besteht, wird heute kaum jemand mehr öffentlich bezweifeln. In diesem Sinne ist die Skandalisierung von fehlender Gleichbehandlung mittels einer Petition, die von bekannten deutschen Frauen gestartet wurde, ein wichtiger Schritt, um auf ein ‚unerledigtes Anliegen der Frauenbewegung’ (Gerhard) aufmerksam zu machen; zu Recht wurde darüber in der Öffentlichkeit umfassend berichtet. Allerdings beschlich mich am 8. März 2012, als ich nur wenige hundert Meter vom Reichstag entfernt in der Katholischen Akademie Berlin an einer Tagung zum Thema: Irreguläre Migration und die Arbeit im Privathaushalt (siehe www.katholisch-akademie-berlin.de) teilnahm, das Gefühl, dass wohl noch viele Jahre vergehen werden, bevor ich einer Parlamentsdebatte über die ungleichen Verteilung von Arbeit im Privathaushalt beiwohnen werde. Diese Tagung befasste sich mit irregulärer Beschäftigung in der Mitte der Gesellschaft, im Kernbereich deutscher Familien. In Deutschland ist dieses Phänomen mindestens ebenso verbreitet wie in vielen anderen Industrieländern der Welt. In dem von der Minijobzentrale in Auftrag gegebenen Trendreport ‚Alltag statt Luxus’ (2011 siehe: www.minijob-zentrale.de) wird berichtet, dass zwei Drittel aller Deutschen (67%) eine sogenannte ‚Hilfe’ beschäftigen; der überwiegende Teil dieser Arbeitsverhältnisse ist nicht rechtlich abgesichert – was die meisten Arbeitgeber/innen ‚normal’ finden.
Über die Frage, wie viele dieser ‚Hilfen’ Migrantinnen und Migranten ohne Arbeitsvertrag und ohne Aufenthaltserlaubnis sind, liegen keine harten Zahlen vor; Schätzungen gibt es allerdings im Bereich der sogenannten ‚Haushaltshilfen in Haushalten für Pflegebedürftige’: über 100.000 Osteuropäerinnen betreuen laut Institut für angewandte Pflegewissenschaften in Deutschland rund um die Uhr pflegebedürftige alte Menschen (siehe www.dip.de Bericht vom 24.4.2009). Gerade in diesem Sektor wächst die Nachfrage nach ‚Care-Arbeiterinnen’ (hier geht es vorrangig um Frauen), die ständig im Haushalt der Pflegebedürftigen anwesend sind (sog. Live-ins). Da das Angebot der professionellen deutschen Pflegedienste für die 24 Stunden-Betreuung für viele a) als unbezahlbar gilt, und zwar deshalb, weil b) die Arbeitsstandards unter Kontrolle stehen und damit in der Regel ein häufiger Wechsel der Betreuungsperson verbunden ist, bevorzugen Arbeitgeber/innen die Anwesenheit von Migrantinnen, die als Live-ins auf die individuellen Bedürfnisse der zu pflegenden Person eingehen können.
Insgesamt gilt auch in Deutschland, dass Tätigkeiten im Haushalt nicht als ‚Arbeit’ betrachtet werden; bevorzugt wird stattdessen für Personen, die sach- und personenbezogene Dienstleistungen im Privathaushalt verrichten, die Bezeichnung ‚Haushaltshilfe’. In dem Wort Care-Arbeit wird dagegen nicht nur der körperliche und physische Einsatz dieser Tätigkeit zum Ausdruck gebracht, sondern es spiegelt sich darin auch die Anerkennung der Tatsache, dass hier ‚Arbeit’ verrichtet wird, und zwar in einer prekarisierten und entgrenzten Form, die gesellschaftlich wichtig ist und ohne die die ‚Wertschöpfungskette’ nicht funktionieren könnte. Bewertet wird diese Arbeit aber weiterhin als unqualifizierte und daher möglichst billig zu erbringende. Im Nachkriegsdeutschland wurde diese Arbeit über Jahrzehnte von ‚Hausfrauen’ unbezahlt erbracht; nun, da die Berufstätigkeit von Frauen zunimmt und die oben beschriebenen Barrieren nach und nach abgebaut werden, stellt sich die Frage immer dringender, wer diese als ‚weibliche Aufgabe’ betrachtete Arbeit übernehmen soll.
Aus den Zeitbudgetstudien und Familienberichten der letzten Jahre wissen wir, dass die Forderung der Frauenbewegung, Haushalts- Betreuungs- und Erziehungsarbeit zwischen den Geschlechtern um- bzw. gleich- zu verteilen, nicht umgesetzt wurde. Stattdessen wird die Arbeit oft weitergereicht an Migrantinnen und Migranten (letztere übernehmen zunehmend Reparatur- und Gartenarbeiten im Haushalt) aus Osteuropa und Drittländern, die sich hier zur Verfügung stellen, da der Arbeitsmarkt im eigenen Land keine Beschäftigungsmöglichkeiten bietet oder sie – wie viele Frauen in Mittel- und Osteuropa – aus dem Arbeitsmarkt herausgefallen sind.
Vieles spricht dafür, dass der deutsche Staat den im Privathaushalt entstandenen Grauzonenmarkt duldet und z.B. im Bereich der Pflege indirekt durch Zahlungen von Betreuungsgeld, etwa das Pflegegeld für pflegende Familienangehörige, das an die im Haushalt arbeitende Migrantin weitergegeben wird, fördert. In der deutschen Presse (von der Bildzeitung bis zur Süddeutschen Zeitung) wird das Phänomen ‚Pflegenotstand’ und seine nicht-legalen Lösungen seit über einem Jahrzehnt offen thematisiert („Das System ist illegal, aber es wirkt“, wie ein Journalist schrieb); der Staat reagiert bislang nicht darauf und agiert damit als ‚Mitwisser’ bzw. ‚Mittäter’, indem er einerseits den Notstand ignoriert, andererseits den entstandenen Grauzonenmarkt toleriert. In dem im November 2011 von der Bundesregierung verabschiedeten ‚Demographiebericht’ der Deutschen Bundesregierung etwa werden irreguläre Beschäftigungsverhältnisse in der Pflege- und Betreuungssituation im Haushalt nicht erwähnt, und die Familienministerin setzt nicht etwa auf den Ausbau von externen (oder ambulanten) Pflegeeinrichtungen, sondern auf die Zuständigkeit der ‚Familie’ als erste und wichtigste Betreuungsinstitution, ohne die dramatischen Entwicklungen der kommenden drei Jahrzehnte auch nur ansatzweise zu berücksichtigen.
Betreuung in der Familie bedeutet aber zu 80 Prozent Betreuung durch weibliche Familienangehörige – womit sich der Zirkel wieder schließt: ‚Die Frauen sollen es richten’. Das bedeutet heute allerdings nicht mehr unbedingt, dass es sich bei dieser Personengruppe um einheimische Frauen handelt, sondern um (vielfach gut qualifizierte) Migrantinnen, die ihre eigenen Familienangehörigen zurücklassen, für deren finanzielles Wohlergehen sie Trennung und ungeregelte, ungeschützte Arbeitsbedingungen tolerieren.
Während ich mir am Abend des 8. März die Debatte über die Frauenquote im Fernsehen angeschaut habe, stellte sich mir die Frage, ob es wohl einen Weg gibt, die Arbeits- und Lebensbedingungen der migrantischen Care-Arbeiterinnen im deutschen Parlament in ihrer Verknüpfung mit der Lebenssituation der Aufsichtsrätinnen zu diskutieren. Das würde einem Bruch gleichkommen mit der heute gängigen Praxis, Illegalität und irreguläre Arbeit als ein Strafbestand und ein Sicherheitsproblem zu behandeln.
Wie Sabine Hark in ihrem Soz.Blog Beitrag vom 12.12.2011 bin ich der Meinung, dass sich in der feministischen Politik spiegelt, welche Frauen sich äußern und von welchen Bedürfnissen gesprochen wird, wessen Einwände und Thesen als ‚Wahrheiten’ deklariert, öffentlich diskutiert und wahrgenommen werden. Differenzen und Ungleichheiten unter Frauen sind Machtfragen und ein schwieriges Thema für die Genderstudies; aber gleichzeitig gab und gibt es in diesem Bereich einen Zusammenhang von Wissenschaft und Anwaltschaft. Nein, die irreguläre Beschäftigung von Migrantinnen in deutschen Haushalten ist kein ‚Frauenproblem’, sondern eines der Ungleichverteilung und damit der gesamten Gesellschaft; dennoch schließe ich mit einer Aufforderung an die Unterstützerinnen der Berliner Erklärung: Wie wäre es mit einer Petition für die Legalisierung von Care- und Haushaltsarbeiterinnen? Oder sogar – in alter feministischer Tradition – einer Selbstbezichtigungskampagne unter dem Motto: ‚Ich beschäftige illegal eine Care-Arbeiterin’?
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