Die Soziologie sollte die Probleme anpacken, die tatsächlich „vor unseren Füßen liegen“ (Hans Paul Bahrdt, sic!). Am 2.5. lese ich in der Süddeutschen Zeitung einen sehr interessanten, gesellschaftsanalytisch heraus fordernden Text! Unter der Überschrift „Sieg über das Gesetz“ beschreibt der Journalist Andreas Zielcke einen anhaltenden Zerfallsprozeß der internationelen Rechtsordnung und eine sich verschärfende Erosion demokratischer Souveränität. Ein Wandel, so Zielcke, „der das Recht modernisiert und zugleich entstellt“. Das Recht als formative und formierte Kraft des Sozialen zerfällt von innen her – so die überzeugend vorgetragene These.
Die Beispiele sind zahlreich: Nehmen wir auf internationaler Ebene den Bruch des Völkerrechts durch Russland oder schauen wir auf die Rechtsform der Investitionsschutzabkommen. Alleine die Bundesrepublik hat bislang rund 130 solcher bilateralen oder multilateralen Abkommen geschlossen. In diesen Abkommen erhält der ausländische Investor die Garantie, dass günstigere rechtliche Standards für ihn Bestandschutz genießen. Egal, was der demokratische Souverän im jeweiligen Land (dem Investitionsstandort) beschließen mag.Der vertragsschließende Staat streckt die Waffen – insbesondere im Verbraucher-, Umwelt- und Arbeitsrecht. So kommt es dazu, dass Vattenfall die Bundesrepublik Deutschland wegen des Atomausstiegs auf vier Milliarden Euro verklagen kann.
Und die Klagen? Die werden nicht vor einem Gericht verhandelt, sondern vor Schiedsgerichten, die mit Fachanwälten besetzt sind. Zielcke betont in der Süddeutschen Zeitung zu Recht, dass auf diese Weise alles das, was wir unter Rechtsstaat verstehen – Transparenz des Rechts, Überprüfbarkeit rechtlicher Urteile, Unabhängigkeit der Justiz – ad absurdum geführt wird. Und innerstaatlich? Wir sehen nicht nur international eine Erosion der Rechtsverwirklichung, wir erleben auch im nationalen Rahmen des Rechtsstaats eine Politisierung des Rechts, eine Indienstnahme von Recht und Gerichten durch eine politische Öffentlichkeit, die ihre Urteile gerichtlich beglaubigt sehen möchte.
Haben wir in der Soziologie noch einen Begriff von Recht, einen Begriff, der über systemtheoretische Fingerübungen hinausgeht und die angesprochenen Probleme zu bewerten versteht? Von Weber über Durkheim bis Schelsky war klar, dass das Recht das Bauprinzip (nicht nur) moderner Gesellschaften ist. Luhmann spricht von der „allgegenwärtigen Hintergründigkeit des Rechts“.
Sind wir in der Soziologie heute nicht stärker denn je gefordert, Gesellschaft vom Recht her zu denken? Gerade in Zeiten, in denen Gesellschaften ihrer rechtsstaatlichen Grundlagen immer weniger sicher sein können? Denken vom Recht her – das hat einige gesellschaftsanalytische Vorteile.
Wer vom Recht her denkt, der bekommt erstens die normative Seite sozialer Ordnung in den Blick. Ohne normativen Rechtsbezug und ohne Rechtsverwirklichung bleiben die soziologisch beliebten Begriffe der Teilhabe, der Integration, der Solidarität leere Worte – das ist die Durkheim-Welt des soziologischen Nachdenkens über das Recht. Vom Recht her denken heißt zweitens, die Privilegien- und Statusordnung der Gesellschaft in den Blick zu nehmen: welche Art von Gleichheit, von Fairness werden in der Arbeitswelt, in den familiären Lebenswirklichkeiten oder in der Ordnung der Märkte hergestellt, ermöglicht und garantiert? Rechtsverhältnisse ordnen Status und Position, Titel und Stelle – das ist die Weber-Welt des soziologischen Nachdenkens über das Recht. Und vom Recht her denken bedeutet drittens, dass das Recht als Handlungsweise und Interesse sichtbar wird. Handelnde Personen treten auf, in ihrem Professionsverständnis, in ihrer „Generationenlagerung“, in ihrer sozialen Laufbahn und Herkunft: als Richterinnen und Richter, als Anwälte in law firms oder Justitiare in Betrieben und Gewerkschaften. Recht bildet einen spezifischen Habitus aus – das ist die Bourdieu-Welt des soziologischen Nachdenkens über das Recht. Und, viertens: Vom Recht her denken ermöglicht es, zumindest ein Gefühl, eine Ahnung oder sogar ein Bewusstsein von den Hinterbühnen, den Grauzonen und den Illegalitäten des gesellschaftlichen Lebens zu bekommen – dort, wo Sozialforschung in der Regel nicht stattfindet.
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