Ausgangssperre – hin oder her?

Es ist Samstag. Die Corona-Krise bestimmt immer stärker unser tägliches Leben. Seit meinem letzten Blogpost vor fünf Tagen hat sich die Zahl der Infizierten hierzulande von 5.813 auf 20.705, die Zahl der am Corona-Virus Verstorbenen von 13 auf 72 erhöht. Eine dramatische Entwicklung der Fallzahlen war vorherzusehen. Anfang letzter Woche wurden deshalb seitens der Bundesregierung weitere Maßnahmen angekündigt, um die dynamische Ausbreitung zu verlangsamen. Neben der bundesweiten Schließung von Kitas und Schulen betrifft dies nun auch die Schließung von Einzelhandelsgeschäften jenseits der Grundversorgung des täglichen Bedarfs (Supermärkte, Apotheken, Poststellen etc.), deren Umsetzung Sache der Länder ist und nun sukzessive erfolgt. In Bayern wurde die Geschäftsschließung auch auf Friseure, Bau- und Gartenmärkte ausgeweitet. In Berlin wurden am Mittwoch die Öffnungszeiten von Restaurants und Gaststätten reduziert auf die Zeit zwischen 6 und 18 Uhr, in Rheinland-Pfalz sind sie ab heute sogar ganz für den Publikumsverkehr geschlossen, Abhol- und Lieferservices bleiben erhalten.

Abstandssicherung einhalten

Die politische Devise zur Bekämpfung der Epidemie heißt Abstandssicherung.  Daran wird nicht mehr nur öffentlich appelliert, sondern es werden auch Zeichen gesetzt. In Supermärkten und anderen Geschäften wurden diese Woche (provisorische) Abstandsmarker installiert. Die Bezahlung an den Kassen soll vorzugsweise kontaktlos erfolgen, gleiches gilt für die Annahme von Paketlieferungen. In Berliner Bussen zeigen Absperrbänder an, nur noch hinten einzusteigen, um die Fahrer_in zu schützen.

Die politischen Vorgaben der sozialen bzw. der physischen Distanzierung als Mittel der Wahl zur Eindämmung der Corona-Pandemie ist, wie die letzte Woche zeigte, offenbar noch nicht bei allen Bürger_innen angekommen. Bei schönstem Frühlingswetter wurden in öffentlichen Parks sogenannte Corona-Partys unter Jugendlichen veranstaltet. In Großstädten wie Essen oder Berlin musste die Polizei eingreifen, weil Bars hinter dunkel verklebten Scheiben einfach heimlich weiter betrieben werden – Zustände wie im Chicago der 1920er Jahre, so die Berliner Polizei. Armin Nassehi notiert mit Blick auf das dichte Treiben auf dem Münchener Viktualienmarkt „Am Ende feiert hier die moderne Version des autoritären Charakters: Das Richtige wird nur getan, wenn es ausdrücklich befohlen wird“.

Landes- oder bundesweite Ausgangsbeschränkungen

Die Bayrische Landesregierung hat aus diesem teilweise laxen Umgang mit den politischen Vorgaben nun Konsequenzen gezogen und Ausgangsbeschränkungen angeordnet, die ab heute für mindestens zwei Wochen gelten sollen. Das Saarland hat gestern gleichsam nachgezogen. StayAtHome heißt die neue Devise. Die Missachtung der Ausgangsbeschränkung ist in diesen Bundesländern ab heute strafbar. Zum Verlassen der Wohnung müssen triftige Gründe vorliegen. Dazu gehören u.a. der Weg zur Arbeit, Arzt- und Apothekenbesuche, Einkäufe, Besuche von Lebenspartnern oder Kinderbetreuung im Wechselmodell, Versorgung von Haustieren, Sport oder Spaziergänge im Freien. Bereits beim letzten Punkt, Aufenthalt im Freien für Spaziergänge oder Bewegung, herrschen je nach Region und Bundesland bereits eigene Regeln. In Rheinland-Pfalz sind Versammlungen von mehr als fünf Menschen untersagt, in Baden-Württemberg sind öffentliche Treffen mit mehr als drei Personen (jenseits der Familie) verboten. In Hamburg sind Ansammlungen von mehr als sechs Personen untersagt, in Köln bereits von Gruppen mit mehr als zwei Personen. Erfahrungen aus Ländern, in denen die Ausgangssperre zuvor eingeführt wurde, zeigen, wie das Gassigehen mit dem Hund als Argument missbraucht wird oder zumindest humoristisch eine kreative Anwendung wie hier in Spanien findet, endlich wieder an die frische Luft zu kommen.

Ausgangsbeschränkungen und ihre sozialen Wirkungen

Nach den medial vermittelten Erfahrungen des ersten Tages der Ausgangsbeschränkung in Bayern und im Saarland zeigt diese Maßnahme offenbar Wirkung. Straßen und Plätze sind viel leerer geworden, Verstöße waren rar. Die Polizei kontrolliert bei ihrer Patrouille nicht nur Versammlungen auf öffentlichen Plätzen, sondern ebenso auch Autofahrer_innen, die nach ihrem Fahrziel befragt werden. Die politisch entscheidende Frage ist, ob es tatsächlich rechtliche Ausgehverbote braucht, um soziale Distanzierung flächendeckend zu erreichen. Für diese Entscheidung hatte Bundeskanzlerin Merkel eine Beratung mit den Ministerpräsidenten der Länder für morgen, Sonntag, angekündigt, ob bundesweit eine Ausgehsperre bzw. Ausgehbeschränkung flächendeckend notwendig wird. Umso ärgerlicher scheint aus Sicht der Bundesregierung deshalb der Alleingang bzw. der Vorstoß Bayerns und des Saarlands in dieser Angelegenheit.

Ausgangsbeschränkungen stellen einen massiven Eingriff in die demokratischen Grundrechte dar, wenn die individuelle Bewegungsfreiheit eingeschränkt wird. In ihrer Rede an die Nation am Mittwoch hatte Merkel primär an die Vernunft appelliert, den Ernst der Lage anzuerkennen und mit der Einhaltung der sozialen Distanzierung dabei zu helfen, die Verbreitung des Virus einzudämmen. Da sich aber offensichtlich besonders die Jüngeren, wie die Partybilder zeigen, nicht an die Vorgabe „Bleiben Sie zu Hause“ halten, wird in den sozialen Medien quasi aus der Mitte heraus eine Ausgangssperre von einigen regelrecht gefordert („anders kapieren sie es ja nicht“). Dieser Impuls geht mit dem Eindruck einher, dass Deutschland in dieser Sache scheinbar nicht schnell genug handelt. So wurden landesweite Ausgangssperren mehr oder weniger strikt bereits in Italien, Österreich oder Frankreich umgesetzt. Wie lange sie jeweils gelten sollen, ist noch unklar.

Solche gravierenden Einschnitte bürgerlicher Freiheiten in dieser Krisensituation hinzunehmen, ist von der Hoffnung getragen, dass damit die Infektionsketten von Covid-19 durchbrochen werden können. Der aus der medizinischen Warte hergeleitete moralische Imperativ, sich solidarisch gegenüber den Alten und Menschen mit Erkrankungen zu verhalten und deshalb alle sozialen Kontakte weitestgehend einzuschränken, scheint allgemein akzeptiert. Die Frage aber ist, rechtfertigt der Zweck die Mittel? Reichen die bisherigen Maßnahmen wirklich nicht aus, braucht es jetzt zusätzlich noch eine Ausgangssperre? Was sind die Nebenfolgen für eine Gesellschaft unter Quarantäne?

Mediale Experten

In der Bild-Zeitung konnte man heute folgende Schlagzeile lesen „Ausgangssperren wären eine soziale Katastrophe“ sagen Experten. Wenn das politische Regierungshandeln immer noch vom wissenschaftlichen Expertenrat abhängt, dann wird man voraussichtlich morgen keine bundesweite Ausgangssperre verhängen. Eines der publizierten Gegenargumente lautet bspw., dass die dadurch geschaffene gespenstige Situation auch dazu führen kann, „dass die Solidarität in der Gesellschaft auseinanderbricht“. Dies wäre mittelfristig fatal, da man soziologisch weiß, dass solidarische Gemeinschaften stets robuster durch Katastrophen gehen. An dieser Stelle kommt die Experteneinschätzung aber nicht aus der Katastrophensoziologie oder z.B. der Familiensoziologie, die auf Basis empirischer Daten aus anderen Studien vor der Zunahme an häuslicher Gewalt bei sozialer Isolation warnen könnte, sondern erneut von Experten aus der Medizin (Virologie, Intensivmedizin), die sich mehrheitlich gegen die Ausgangssperre aussprechen bzw. sich verhalten zeigen, wie der Virologe Christian Drosten von der Charité. Wenn Mediziner nun auch zu Experten der gesellschaftlichen Implikationen der Corona-Krise gemacht werden, bleibt da überhaupt noch Platz für die Soziologie? Oder: Was kann und sollte die Soziologie zur Bewältigung der Corona-Krise (noch) beitragen?

Politische Handlungsoptionen

Allein der Blick auf die erschreckend wachsende Anzahl an Toten in Italien [i] signalisiert einen akuten politischen Handlungsbedarf, um die Verlaufskurve hierzulande unbedingt zu dämpfen. Aber sind Ausgangssperren das probate Mittel? Noch ergiebiger als das obige Fragespiel, Pro oder Contra Ausgangssperre, scheint mir über gangbare Alternativen nachzudenken. Blickt man auf das Ausbruchsland China, das angeblich seit zwei Tagen keine einzige Neuinfektion zu verzeichnen hat, wurde die Ausbreitung des Virus nicht nur mit einer radikalen Beschränkung der Bewegungsfreiheit gedämpft, einer strikten Ausgangssperre in den betroffenen Regionen, sondern staatlich auch entsprechend kontrolliert. Alle registrierten Infizierten werden elektronisch überwacht und bei abweichendem Verhalten sanktioniert, da ihre Bewegungsprofile laufend ausgelesen werden. Öffentlich einsehbar ist per App auch der sogenannte persönliche Gesundheitscode per Ampelsystem. Diese Form der digitalen staatlichen Kontrolle kann somit als eines der Erfolgsinstrumente zur Bekämpfung der Pandemie in einem autoritären Staat betrachtet werden.

In einer demokratischen Gesellschaft ist eine solche digitale Überwachung nicht möglich, hier gilt das Recht der informationellen Selbstbestimmung. Eine kleine Meldung im Berliner Tagesspiegel, die in der derzeitigen Informationsflut zur Corona-Krise fast untergegangen wäre, lässt mich jedoch aufhorchen. Berichtet wird hier, dass die Telekom kürzlich ein Paket an Mobilfunkdaten an das Robert-Koch-Institut übermittelt hat, um Bewegungsströme zu analysieren. Auf welcher rechtlichen Grundlage frage ich mich? Braucht es da im Sinne der Datenschutzgrundverordnung nicht meine, unsere Zustimmung? Die Rede ist von anonymisierten Daten, aber lassen sich Mobilfunkdaten tatsächlich anonymisieren, wie wurden sie aggregiert? Viele Fragen, die zu diskutieren Zeit bräuchten, die es aber derzeit nicht gibt. Würde man lediglich Bewegungsströme messen wollen, könnten auch ganz andere Daten hilfreich sein.

In Analysen wie denen von Philip Kreißel auf der Datenbasis von Google Maps zeigt sich beispielsweise, dass die soziale Dichte auf belebten Plätzen in deutschen Städten in den letzten Tagen massiv zurückgegangen ist, selbst ohne Ausgangssperren. Die eine Frage ist also, braucht man unbedingt Ausgangssperren? Die andere Frage ist, wofür benötigt das Robert-Koch-Institut Mobilfunkdaten?

Mithilfe von Mobilfunkdaten lassen sich infizierte Personen lokalisieren, doch dafür braucht man sie in nicht-anonymisierter Form. Politisch-rechtlich stellt sich in dieser Krise also implizit oder explizit die Frage, welche bürgerlichen Freiheiten schränkt man ein? Die Bewegungsfreiheit aller und/oder die informationelle Selbstbestimmung einiger? Sind solche Maßnahmen grundgesetzlich gedeckt? Eine dritte Option steht im Raum und sie wurde von der ehemaligen Richterin am Bundesverfassungsgericht Gertrude Lübbe-Wolf in einem Kommentar im Verfassungsblog formuliert, Ausgangssperre bzw. weitreichende Restriktionen ja, aber nur für die vulnerablen Personengruppen.

Für Diskussionen zu den sozialen oder rechtlichen Faktoren all jener Optionen bleibt keine Zeit. Stattdessen heißt es wohl abwarten, wie das Leben ab morgen weitergeht.

Ich freue mich auf Kommentare, Hinweise auf empirische Studien etc.! (Versuch Nr. 2, eine Diskussion zur Coronakrise im Blog anzuregen).



[i] Deutschland bildet derzeit den vierten Platz in der Rangliste der Infektionszahlen hinter China, Italien und Spanien. In Italien wurde heute die erschreckende Zahl von 800 Toten an einem Tag (am Montag waren es noch 250) vermeldet.

Ein Gedanke zu „Ausgangssperre – hin oder her?“

  1. In China ging die Ausgangssperre aber mit einer nie gekannten Solidarisierung in der Gesellschaft einher. Auch viele neue Formen von Sozialität, vermittelt v.a. durch das Internet. Problem war aber z.B. Zunahme häuslicher Gewalt.

    Ist kein zentrales Argument, wäre aber soziologisch interessant zu studieren.

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