Der enorme Widerstand der rund vierzig Refugees in Berlin-Kreuzberg gegen die angekündigte Räumung der von ihnen besetzten Gerhard-Hauptmann-Schule in den vergangenen Wochen führte wieder einmal vor Augen, wie hart umkämpft das Recht auf Asyl ist. Während sich auf staatlicher Ebene in Deutschland und in der EU stark restriktive Tendenzen in der Flüchtlingspolitik abzeichnen, die – pointiert gefasst – nicht nur darauf abzielt, die Rechte von Flüchtlingen, sondern europäische Grenzen zu schützen, kämpfen Flüchtlinge für ihr Bleiberecht und damit um ihre Existenz.
Politisch wurde das Asylrecht in Deutschland bereits 1993 verschärft und im Zuge dessen sogar das Grundgesetz geändert. Auf eine Verordnung des Rates der EU wurde vor zehn Jahren Frontex gegründet, eine Behörde zum europaweiten Grenzschutz, die nicht zuletzt aufgrund ihrer unterlassenen Hilfeleistung von in Seenot geratenen Flüchtlingen im Mittelmeer immer wieder in die Kritik gerät. Im Oktober 2013 kenterte vor Lampedusa ein Boot mit etwa 500 Passagieren aus Eritrea und Somalia, 360 der Passagiere wurden tot geborgen, gegen die Überlebenden wurde umgehend wegen illegaler Einreise ermittelt. Nach Angaben des UNHCR starben seit Anfang diesen Jahres bereits knapp 200 Menschen auf ihrem Weg über das Meer nach Europa. Aber die italienische Mittelmeerinsel ist nicht nur zum Symbol der Politik der EU gegen sogenannte illegale Einwanderung geworden, sondern mit Protestaktionen wie Lampedusa in Hamburg steht sie auch für das Aufbegehren asylsuchender Menschen im Kampf um das Recht auf Asyl.
Seit 2012 tragen Geflüchtete in Deutschland verstärkt ihre Anliegen mit unterschiedlichen Protest- und Aktionsformen in den öffentlichen Raum. Was in Würzburg mit einem Hungerstreik von Geflüchteten aus dem Iran begann, entwickelte sich zu einer Vielzahl unterschiedlicher Aktionen wie dem Protestmarsch von Würzburg nach Berlin. In zahlreichen Städten fanden weitere Hungerstreiks und Protestcamps statt, in München wurde ein internationaler Refugee Struggle Congress (März 2013) und in Hamburg eine Flüchtlingsfrauenkonferenz (April 2013) veranstaltet. Der Kampf der Refugees in der besetzten Gerhard-Hauptmann-Schule in Berlin-Kreuzberg steht dabei paradigmatisch für die deutschlandweiten Kämpfe um Asyl, deren Fluchtpunkt ein umfassendes Bleiberecht ist. Die Geflüchteten skandalisieren in ihren Protesten aber auch die Unterbringung in Gemeinschaftsunterkünften, die Residenzpflicht und die Zuteilung von Essenspaketen. Sie fordern ein Ende der Abschiebungen und eine Aufhebung des Arbeitsverbots. Die Aufnahme eines Studiums und auch die Möglichkeit der Familienzusammenführung sollen vereinfacht werden. Kurzum: Sie wehren sich dagegen, in eine äußert prekäre Lebenslage gedrängt zu werden. Ihre prekäre Lebenslage wird dabei zum Ausgangspunkt für ihre Suche nach potentiellen Bündnisbildungen.
Diese Kämpfe um Asyl fordern „Sehgewohnheiten“ heraus, da sich die Geflüchteten weigern, ein in den Medien verbreitetes Klischee über sich zu bedienen, das sie als Opfer zeichnet. Ganz im Gegenteil erheben sie Ansprüche auf Rechte und widersetzen sich aktiv restriktiven Regelungen. Wir möchten dies zum Anlass nehmen, über Möglichkeiten der Repräsentationskritik nachzudenken, wenn wir über Prekarisierung sprechen. Bisher tauchen in der soziologischen Prekarisierungsdebatte Fragen zu Asyl nur am Rande auf. Wir möchten deshalb in diesem Blog-Eintrag die Argumentation weiterentwickeln, dass die Bestimmung von Prekarisierung unzureichend bleibt, wenn nur Veränderungen in der Erwerbssphäre betrachtet werden. Zum einen müssen nationalstaatliche und EU-politische Steuerungen stärker berücksichtigt werden, die Aufenthalte sowie Zugänge zu Arbeit, Bildung und Gesundheit regulieren. Zum anderen soll aber auch das produktive Element von Prekarisierung in den Blick genommen werden. Das sind auch Fragen danach, was eigentlich die Kämpfe der Refugees mit uns als Wissenschaftler_innen und als Bürger_innen zu tun haben.
Als Wissenschaft des Sozialen und der Gesellschaft ist die Soziologie selbst Teil des Geschehens, das sie beobachtet. Sie beeinflusst mit ihren Begriffen und Perspektiven die Wahrnehmung und Vergegenwärtigung von sozialen Ungleichheiten. Als Soziolog_innen arbeiten auch wir an der Repräsentation dessen mit, was als prekär empfunden wird. Uns stellt sich also die Frage, welche Sichtbarkeiten durch die soziologische Beobachtung, aber auch durch die mediale Berichterstattung produziert und welche verhindert werden. In einer genealogischen Perspektive ist nach dem Gewordensein jener wirkmächtigen Unterscheidung zu fragen, welche die Prekarität des Einen als Normalität und des Anderen als Skandal erscheinen lässt und damit die Unterscheidung zwischen einem ‚Wir’ und ‚den Anderen’ aufrecht erhält.
Wenn man Prekarisierung nicht nur über die Erwerbssphäre bestimmt, sondern, wie wir vorschlagen, breiter fasst und beispielsweise die Umsetzung des Rechts auf Asyl zum Ausgangspunkt nimmt, gelangt man zu einem sehr weiten Begriff von Prekarisierung (hierzu ausführlich die ersten beiden Blog-Einträge). Berechtigterweise mag man sich die Frage stellen, welchen analytischen Wert ein Begriff hat, wenn man ihn so weit ausdehnt, wie wir es vorschlagen. Was ist dann eigentlich nicht prekär?
Die US-amerikanische Philosophin Judith Butler entwirft in ihrem Buch Frames of War: When Life is grievable ein breites Konzept von Prekarisierung, in dem sie zwischen Prekärsein (precariousness) und Prekarität (precarity) unterscheidet. Prekärsein ist für sie die grundlegende Bedingung menschlichen Lebens. Weil wir körperliche und soziale (und damit immer auch verwundbare) Wesen sind, sind wir von Geburt an immer auf andere Menschen angewiesen. Dieses grundlegende Prekärsein wird durch soziale und politische Bedingungen reguliert, was in dem Begriff Prekarität zum Ausdruck kommt. Für Butler ist dieses weite Konzept von Prekarisierung ein wichtiger Ausgangspunkt, weil es in der Verknüpfung von anthropologischen und sozio-politischen Dimensionen – kurz: der allen Menschen gemeinsamen Erfahrung potentieller Verwundbarkeit – das Potenzial birgt, neue Bündnisbildungen zu initiieren.
Vor dem Hintergrund ihres weiten Prekarisierungsbegriffs stellt Butler Überlegungen an, die für unsere Fragen der Möglichkeiten der Repräsentationskritik bedeutsam sind. Butler stellt hierbei das Verhältnis von Normen und Anerkennbarkeit ins Zentrum und fragt zunächst, wie die angesetzten „Normen eigentlich operieren, um bestimmte Subjekte zu ‚anerkennbaren’ Personen zu machen, während sie zugleich die Anerkennbarkeit anderer Subjekte entschieden erschweren“ (2010: 14).
Während also im vergangenen Monat asylsuchende Menschen in Berlin-Kreuzberg mit dem Berliner Senat ihr Bleiberecht verhandelten, beschloss der Deutsche Bundestag zeitgleich zwei Tage vor der parlamentarischen Sommerpause und im Schatten der Fußball-Weltmeisterschaft eine Verschärfung des Asylrechts: Serbien, Mazedonien und Bosnien-Herzegowina gelten nun als sichere Drittstaaten, so dass Möglichkeiten für Abschiebungen erweitert werden können.
Bemerkenswert an dieser Entscheidung ist, dass Innenminister de Maizière mehr Kapazitäten für hilfsbedürftige Flüchtlinge aus Syrien verspricht und insbesondere gut qualifizierten Flüchtlingen die Möglichkeit geben möchte, in Deutschland zu arbeiten, indem die Wartefrist für die Aufnahme einer Beschäftigung von neun bis zwölf Monaten einheitlich auf drei Monate verkürzt werden soll. Was aber unterbunden werden soll, ist die Migration von Roma-Familien nach Deutschland – eine Gruppe, die weltweit erhebliche Diskriminierungen hinsichtlich ihres Zugangs zu Bildung, Arbeit, Wohnraum und Gesundheitsfürsorge erfährt.
Mit Butler gesprochen, scheint im Fall dieser Entscheidung das Prekärsein der einen Gruppe schutzbedürftiger als das Prekärsein der anderen. Aber welchen Maßstäben, welchen Kategorisierungen liegen diese Einschätzungen zugrunde?
Entkoppelt eine solche Logik nicht auch gleichzeitig den universellen Anspruch der Menschenrechte und damit auch ihre Gleichwertigkeit in Bezug auf ihre Schutzwürdigkeit? Wie ist vor diesem Hintergrund die Entscheidung des Berliner Senats zu verstehen, nicht von der Möglichkeit des Paragraphen 23 des Aufenthaltsgesetzes Gebrauch zu machen, um einer Gruppe von Menschen ein Bleiberecht zu erteilen? Gleichzeitig zeigt es aber auch, dass die politischen und rechtlichen Probleme nicht nur auf der Ebene von Kommunal- und Landespolitik gelöst werden können. Es geht, um weiter Butler (2010: 14) zu zitieren, „nicht nur um das Problem, einen größeren Kreis von Menschen in den Geltungsbereich bestehender Normen aufzunehmen, sondern vielmehr darum zu klären, wie bestehende Normen Anerkennung ab- und ausgrenzend zuweisen. Welche neuen Normen sind möglich und wie werden sie ausgestaltet? Wie kann man zu mehr egalitär angelegten Bedingungen der Anerkennbarkeit gelangen? Wie lassen sich, anders gefragt, die Bedingungen der Anerkennbarkeit selbst so verschieben, dass sie zu radikaler demokratischen Ergebnissen führen?“.
Wir schlagen also vor, die Kämpfe um Asyl, wie jüngst in Berlin, nicht als das Interesse einer partikularen Gruppe zu deuten. Der weite Prekarisierungsbegriff und Butlers Überlegungen zum grundlegenden Prekärsein öffnen vielmehr den Raum für ein Denken, das Prekärsein der Flüchtlinge mit Fragen danach zu verknüpfen, welche Konsequenzen ‚wir‘ als privilegierte Bürger_innen der Europäischen Union daraus ziehen wollen. Wie wollen wir in einem Europa leben, in dem zunehmend mehr Menschen ihr Grundrecht auf die Unantastbarkeit der Menschenwürde nicht verwirklichen können? Was sagt die prekäre Situation von Geflüchteten über die Prekarisierung oder Verletzbarkeit demokratisch verfasster Strukturen aus?
Die Situation asylsuchender Menschen muss stärker in ihrer Verwobenheit mit der Verletzbarkeit bzw. dem Prekärsein aller Menschen gedacht werden. Nur so wird auch jene wirkmächtige Unterscheidung prekär, die einen schützenswerten europäischen Subjektstatus einem nicht schützenswerten Anderen (‚Eindringling‚) gegenüberstellt. Vor diesem Hintergrund ist ein weites Verständnis von Prekarisierung zentral, weil es Bündnisbildungen erst denkmöglich macht. Die eingangs erwähnten Kämpfe um Asyl stehen schließlich dafür, wie eng das Recht auf Asyl mit den Möglichkeiten, aber auch mit dem Abbau von Demokratie verknüpft ist.
Butler, Judith (2010): Raster des Krieges. Warum wir nicht jedes Leid beklagen, Frankfurt/M./New York: Campus.
Appell_Stipendienprogramm für Studierende aus Syrien
Bis 1. August 2014 werden Professorinnen und Professoren gesucht, die als Erstunterzeichnende einen Aufruf unterstützen, in dem ein Stipendienprogramm für Studierende aus Syrien gefordert wird.
Aktualisierung: Der Appell: Hochschulstipendien für Flüchtlinge aus Syrien wurde jetzt für alle zur Unterzeichung geöffnet
Auf dieser Seite findet sich ein Aufruf, der für die Berliner Geflüchteten ein Bleiberecht nach § 23, Abs. 1 Aufenthaltsgesetz fordert.
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