Das Arbeitsministerium und einige Unternehmen haben bereits, was Yasmin Fahimi jüngst im Tagesspiegel forderte: Das Recht auf einen verlässlichen Feierabend. Die SPD-Generalsekretärin erklärt, die Politik müsse den „Rahmen“ für „neue Formen der Arbeit“ aushandeln. Dies hätten die neuen Medien erforderlich gemacht, durch die Beschäftigte zunehmend permanent erreichbar geworden sind. Vor Fahimi forderte Katja Kipping, die Vorsitzende der Partei Die Linke, im vergangenen Herbst ein Recht auf Feierabend und verband diese Forderung mit dem Vorschlag der Einführung einer 30-Stunden Woche. Doch wer wünscht sich eigentlich ein Recht auf Feierabend? Und wie sieht es in unserem Fach aus: Wer will überhaupt abends und am Wochenende vor Fachliteratur, Studienarbeiten und Forschungsanträgen, vor Emails, Twitter und (Soz-)Blogs geschützt werden?
Die Arbeitssoziologie spricht von einer zunehmenden Entgrenzung von „Arbeit“ und „Leben“. Sie diagnostiziert im Zuge einer „doppelten Subjektivierung von Arbeit“ (Kleemann et al. 2002), dass die Beschäftigten – vor allem gut qualifizierte Wissensarbeiter_innen – mit ihren Tätigkeiten zunehmend Ansprüche der Selbstverwirklichung verbinden. Dies birgt durchaus Prekarisierungspotential, da zwar Raum für neue Freiheiten, Flexibilität und Autonomiegewinne geschaffen wird. Zugleich greifen die Unternehmen aber auch – im Sinne einer umfassenden Verwertbarkeit – vermehrt auf die subjektiven Potentiale der Beschäftigten und auf ihre ‚ganze Person‘ zu.
Postoperaistische Ansätze gehen noch einen Schritt weiter und nehmen eine Auflösung der Grenzziehung von Arbeit und Leben an (etwa Virno 2008). Deutlicher noch als die Arbeitssoziologie betonen sie die Ambivalenzen: Einerseits wird das gesamte Leben produktiv gemacht. Auf diese Weise wird Prekarität zu einer verallgemeinerten Erfahrung, denn es droht auch Selbstausbeutung. Andererseits wird diesem Produktionsprozess aber auch emanzipatorisches Potenzial zugesprochen, da in der Arbeit von Kreativen oder in der Care-Arbeit nicht vorrangig materielle Waren entstehen, sondern immaterielle Güter wie soziale Beziehungen und Empfindungen. Schließlich sind immaterielle Produkte überwiegend solche, in denen Gemeinschaftliches, eben Beziehungen und Netzwerke, hervorgebracht werden.
Sowohl arbeitssoziologisch als auch postoperaistisch argumentiert: Wenn Beschäftigte mit ihrer Tätigkeit Ansprüche der Selbstverwirklichung verbinden, die Grenzziehung von Arbeit und Leben prekär wird oder für manche keinen Sinn mehr ergibt, erscheint die Forderung eines Rechts auf Feierabend zunächst als seltsam verstaubt – als Relikt eines längst vergangenen fordistischen Zeitalters.
Aber ganz so einfach ist es nicht. Die neuen Entgrenzungen und Grenzverwischungen stellen uns auch vor neue Herausforderungen. Mit den Entgrenzungen ist für viele ein ins Unendliche steigerbarer Optimierungsdruck entstanden. Wir wollen und sollen gleichermaßen permanent an uns selbst arbeiten. Dieser Optimierungsdruck hat alarmierende gesundheitliche Folgen, wie Studien zu Burnout und Depressionen deutlich zeigen. Diese Diagnosen waren zunächst auf den hochqualifizierten Bereich beschränkt – etwa entgrenzt arbeitende Wissensarbeiter_innen, hoch qualifizierte Führungskräfte mit überlangen, rund-um-die-Uhr-Arbeitszeiten und 150%-Beschäftigung (spricht: mit einer zweiten Person – oft der Frau – im Rücken, die sich um alles jenseits der Erwerbsarbeit kümmert). Viele aktuelle Studien zeigen mittlerweile die Verbreitung in den verschiedensten Qualifikationsstufen auf: Besonders oft von Burnout betroffen sind auch Beschäftigte im Bereich personennaher Dienstleistungen wie Lehrer_innen sowie Pfleger_innen und Erzieher_innen, bei denen zu den oft persönlich herausfordernden und belastenden Aufgaben auch schlechte Arbeitsbedingungen wie Schicht- und Nachtdienste, permanentes Arbeiten unter Zeit- und Effizienzdruck und eine geringe Bezahlung usw. dazukommen.
Aus dieser Blickrichtung ist ein Recht auf Feierabend also alles andere als obsolet. Wenn es um die Frage geht, wie es um die seelische und körperliche Gesundheit bestellt ist, erscheint das Recht auf Feierabend vielmehr als ein notwendiger, wenn auch vereinzelter Topfen auf dem heißen Stein.
Bei diesen Arbeitsbedingungen steht schließlich auch nicht nur die seelische und körperliche Gesundheit auf dem Spiel. Wie eine eigene Untersuchung von Doppelkarriere-Paaren zeigte (Wimbauer 2012), kann sich ein ausgreifendes Erwerbsarbeitsengagement nicht nur auf die eigene Person gesundheitsschädigend – und damit selbstdestruktiv – auswirken. Vielmehr kann sie auch sozial destruktiv werden: wenn ausgreifende „Arbeit“ die „Liebe“ (z)ersetzt, also Paarbeziehungen, die Beziehung zu den Kindern, Freundschaften u.v.a.m prekär werden. Kurz, wenn die „Arbeit“ keinen Platz und keine Zeit mehr lässt, die eigenen Bedürfnisse und die der Anderen wahrzunehmen und anzuerkennen.
Ein wesentlicher Grund hierfür erscheint die zunehmende alleinige Anerkennungsrelevanz von Erwerbsarbeit zu sein, die wesentlich zur Bedeutungssteigerung von Erwerbsarbeit beiträgt. Im Zuge der Sozialstaatsreformen der letzten Jahre, dem Wandel hin zum aktivierenden Sozialstaat und einem Adult-Worker-Modell sollen alle erwerbstätig sein, auch Frauen und Mütter (kleiner Kinder). Nichterwerbstätigkeit wird zunehmend delegitimiert.
Ein weiterer wesentlicher Grund ist die zentrale Bedeutung von Erwerbsarbeit für die Existenzsicherung. Sind oder werden Beschäftigungsverhältnisse prekär und Arbeitsbedingungen schlecht, müssen die Einzelnen belastende, oft auch entgrenzte Arbeitsbedingungen in Kauf nehmen, um überhaupt Einkommen zu erzielen. Damit sind nicht nur Hochqualifizierte potentiell von den Entgrenzungen der Arbeit betroffen, sondern sogar mehr noch auch weniger gut Qualifizierte und prekär Beschäftigte. Hier scheint es naheliegend, dass weniger die Selbstverwirklichungsversprechen von Erwerbsarbeit dazu führen können, dass „Arbeit“ womöglich die „Liebe“ ersetzt, sondern die schlichte Notwendigkeit, überhaupt einen Job zu haben. Wie sich prekäre Beschäftigung, Schichtdienst, Planungsunsicherheit, wechselnde Arbeitsorte, schwankende und / oder niedrige Einkommen, belastende Arbeitsbedingungen im Lebenszusammenhang zeigen und welche Auswirkungen sie auf die Einzelnen und ihre Paar- und Nahbeziehungen haben, ob und wie hier Fürsorge und Selbstsorge (noch) möglich sind, erforschen wir derzeit in einem kürzlich begonnenen Forschungsprojekt.
Ein Feierabend von Erwerbsarbeit erscheint vor diesem Hintergrund überhaupt erst als Grundbedingung, um mit anderen in Beziehungen zu leben und um für sich und für andere sorgen zu können. Hier schließen sich aber viele Fragen an, etwa: Feierabend wovon eigentlich?
Einmal von Erwerbsarbeit: Denn Arbeit wird nicht weniger, und sie wird, wie erwähnt, auch wichtiger. Aber nicht alle – und hier sind wir bei einem weiteren ungleichheitsrelevanten Punkt – können arbeiten, selbst wenn sie dies möchten. Zum einen existieren gar nicht für alle ausreichend Arbeitsplätze, vor allem auch im geringer qualifizierten Bereich. Während die einen also zu viel Arbeit haben, haben die anderen zu wenig. Zum anderen stoßen gerade Personen mit Fürsorgeverantwortung – v.a. Mütter und besonders Alleinerziehende, aber auch Männer und Väter mit Fürsorgeverantwortung (siehe hierzu bspw. ein laufendes Kooperations-Forschungsprojekt) oft auf Hürden, an Erwerbsarbeit zu partizipieren, selbst wenn Sie dies möchten. Trotz einiger Fortschritte mit Blick auf die Vereinbarkeit sind Familie und (Vollzeit-)Berufstätigkeit oftmals schwer unter einen Hut zu bringen.
Doch nicht nur Erwerbsarbeit ist Arbeit, wie eine feministische Grundannahme lautet. Bei der Frage nach dem „Feierabend“ ist die Engführung auf Erwerbsarbeit daher zu kurz gegriffen. Denn was hierbei unberücksichtigt bleibt, sind Fürsorgetätigkeiten – Sorge für andere, für Kinder, Eltern, pflegebedürftige Angehörige, aber auch für Freundschaften, Partner_innen, und Sorge für sich selbst, also Selbstsorge. Nun lässt sich sicherlich über einen weiten und wenn, wie weiten Arbeitsbegriff diskutieren. Nicht alles hiervon mag der eine oder die andere unter Arbeit fassen, und auch die Trennung von Arbeit und Leben wird bei einem derart umfassenden Arbeitsbegriff vollends obsolet. Fasst man aber Fürsorge als Arbeit, als gesellschaftlich notwendige oder sinnvolle Tätigkeit, dann stellt sich die Frage nach dem Recht auf Feierabend von Fürsorge. Nach wie vor wird die care-ethische Frage, was Fürsorge alles (nicht) ist, kontrovers diskutiert. Diskussionswürdig erscheint uns aber: Kann es ein solches Recht auf einen Feierabend von Fürsorge geben? Wie würde es aussehen? Lässt es sich überhaupt einfordern? Was ist mit dem Recht auf (oder gar: Pflicht zur) Selbstsorge? Wenn Individuen mit sich selbst in ein unternehmerisches Verhältnis treten, ist auch Selbstsorge mitnichten ein Raum, der jenseits von Verwertungslogiken steht. Wo bleibt dann überhaupt noch „sorge(n)freie Zeit“ (hieß früher „Muße“)?
Aber zurück zur Ausgangsfrage. Mit Blick auf Erwerbsarbeit ist unser Fazit: Ja, ein Recht auf Feierabend, auf verlässliche arbeitsfreie Zeit ist erforderlich. Doch damit ist es nicht getan. Dazu kommt, dass Arbeitszeiten arbeitsrechtlich bereits begrenzt sind, was aber wiederum teils unfreiwillig, teils freiwillig und teils aus vermeintlich freien Stücken überschritten wird. Viel weitergehend stellen sich die Fragen: Wie können „wir“ arbeiten? Wie wollen „wir“ arbeiten? Und was ist „gute Arbeit“ (auch im globalen Rahmen)?
Hier sind nicht nur die Arbeitszeiten ein wichtiger Faktor, sondern auch die Arbeitsbedingungen: Welche Prekaritätsrisiken, welche körperlichen und psychischen Belastungen sind mit der Arbeit verbunden? Wer ist hiervon wie betroffen? Wie lassen sich Ungleichheiten in der Verteilung dieser Risiken verringern? Zentral ist zudem auch die (Un-)Vereinbarkeit von Erwerbsarbeit mit Fürsorge, Selbstsorge und anderen Tätigkeiten, auf betrieblicher, arbeitsorganisationaler und sozialstaatlicher Ebene. Hierzu gehörten beispielsweise andere Arbeitszeitmodelle, etwa eine Familienarbeitszeit, eine nicht hauptsächlich auf Frauen zielende betriebliche Vereinbarkeitspolitik und Familienpolitik, das Angebot einer quantitativ ausreichenden, qualitativ hochwertigen und finanzierbaren Kinderbetreuungsinfrastruktur. Der seit 2013 geltende Rechtsanspruch auf Kinderbetreuung ist ein Schritt in diese Richtung, das Elterngeld ebenso. Mittlerweile nimmt jeder dritte Vater Elternzeit, aber meist nur zwei Monate. Auch die Pflege für Angehörige wird häufig von Frauen übernommen, die ihre Erwerbstätigkeit dann reduzieren oder ganz aussteigen.
Schwieriger hingegen dürfte sich ein Rechtsanspruch auf Feierabend mit Blick auf Für- und mehr noch auf Selbstsorge gestalten und vielleicht auch wenig zielführend sein. Notwendig aber wäre eine größere gesellschaftliche Anerkennung von Fürsorge- und Familientätigkeiten und von Selbstsorge– also eine Umwertung dessen, was als ‚Leistung‘ zählt, was als anerkennenswerte Tätigkeiten. Hierzu bedürfte es einer Abkehr von der Zentralstellung von Erwerbsarbeit als zunehmend alleiniger Anerkennungsreferenz und einer größeren Legitimität des „Feierabends“. Ihn zu verabschieden, wäre potentiell selbst- und sozialdestruktiv. Womit wir letztlich auch bei der Frage wären: Wie wollen „wir“ eigentlich leben?
Literatur
Kleemann, Frank/Matuschek, Ingo/Voß, G. Günter (2002), Subjektivierung von Arbeit. Ein Überblick über den Stand der soziologischen Diskussion, in: Moldaschl, Manfred/Voß, G. Günter (Hg.), Subjektivierung von Arbeit, München/Mering, S. 53–100.
Virno, Paolo (2008): Grammatik der Multitude. Die Engel und der General Intellect. Wien: Turia + Kant.
Wimbauer, Christine (2012): Wenn Arbeit Liebe ersetzt. Doppelkarriere-Paare zwischen Anerkennung und Ungleichheit. Frankfurt/New York: Campus.
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