Um es gleich vorweg zu nehmen: Ich bin dafür, aber nicht als Standard, sondern als Option.
Aber erst mal einen Schritt zurück: worum geht es in der Debatte und wo liegt das Problem? Die digitale Archivierung von sozialwissenschaftlichen Forschungsdaten ist mittlerweile alltägliche Praxis – in der quantitativen Forschung sowieso, und auch in der qualitativen Forschung gibt es kaum noch Sozialwissenschaftler/innen, die nicht am Computer arbeiten und zumindest einen Teil ihrer Daten digital speichern und auf die eine oder andere Weise „archivieren“. Der Punkt, um den gestritten wird, ist die Frage, ob alle Forschungsdaten, inklusive die verschiedenen Varianten empirischen Materials in der qualitativen Forschung, formal und standard-mäßig digital archiviert und für Dritte zugänglich aufbewahrt werden sollten.
Das Thema wird schon seit einigen Jahren kontrovers diskutiert und im letzten Jahr hat sich die Debatte im deutschsprachigen Raum verdichtet – es gab eine entsprechende Resolution von DGS-Sektionen, sowie mehrere Beiträge und Veranstaltungen. Nun hat der Rat für Sozial- und Wirtschaftsdaten (RatSWD) eine Stellungnahme veröffentlicht, in der er empfiehlt „auch im Bereich der qualitativen Sozialforschung grundsätzlich eine Kultur der Datenbereitstellung zu fördern.“ (S.1)
Dass der Rat zu diesem Thema eine Stellungnahme veröffentlicht, ist grundsätzlich zu begrüßen. Außerdem fällt positiv auf, dass fachkundige, qualitative Expertise in die Stellungnahme eingeflossen ist: Kritische Einwände werden adressiert und es ist ein klares Bemühen ersichtlich, die Besonderheiten der qualitativen Forschung angemessen zu berücksichtigen und ein differenziertes Vorgehen zu propagieren. Das ist gut. Wo liegt also das Problem?
Zum einen zeigt das kleine Wörtchen „auch“ im o.g. Zitat aus der Stellungnahme schon an, dass es einen problematischen Subtext gibt – soll hier mal wieder ein Standard aus der quantitativen Forschung auf die qualitative Forschung übertragen werden? Das stösst bei qualitativen Forscher/innen auf Widerstand – und zu Recht. Denn das Feld der qualitativen Forschung ist zwar einerseits so divers und vielfältig, dass manche sogar den Oberbegriff „qualitativ“ ablehnen, aber in diesem Punkt besteht weitgehende Einigkeit: die Gütekriterien und Standards aus der quantitativen Forschung sind nicht auf die qualitative Forschung übertragbar. Die multiparadigmatische Soziologie und die methodologische Vielfalt in der empirischen Forschung wurden hart erkämpft, und die methodologischen Begründungen des qualitativen Forschens sind wohl kaum wo so detailliert ausgearbeitet und theoretisch fundiert wie in der deutschsprachigen Soziologie (mit all den negativen Aspekten der Schulenbildung, die dies auch nach sich zieht).
Vor diesem Hintergrund besteht nun zum anderen die Befürchtung, dass über die Forschungsförderung quasi ‚durch die Hintertür‘ doch wieder eine Ausweitung von quantitativen Standards droht. Denn die Stellungnahme besagt auch: „Bei Drittmittelprojekten soll die Vorlage eines Datenmanagementplans bei der Beantragung obligatorisch gemacht werden.“ (S.1) Zwar wird darauf hingewiesen: „Die Entscheidung über die Eignung von Daten für eine Sekundärnutzung darf keinen Einfluss auf die Genehmigung beantragter Projekte haben” (S.1), aber de facto sollen die Gutachter/innen beurteilen, „ob die zu sammelnden qualitativen Daten potenziell für eine Sekundärnutzung geeignet und nützlich wären und ob die Antragstellenden gegebenenfalls angemessene Maßnahmen der Archivierung und Bereitstellung (im Rahmen des Datenschutzes) vorsehen.“ (S.4)
Ich hatte es eingangs gesagt: ich bin grundsätzlich für eine Kultur der digitalen Archivierung und Bereitstellung von Forschungsdaten. Wir leben und forschen im digitalen Zeitalter und es sind durchaus einige Studienkontexte denkbar, bei denen es machbar, sinnvoll und nützlich ist, qualitative Daten so aufzubereiten, dass sie einsehbar und für Sekundärnutzungen verfügbar sind. Neulich sprach ich beispielsweise mit einem Kollegen über Interviews mit erfahrenen Sozialwissenschaftler/innen, die dieser Kollege durchführt und einem Archiv zukommen lassen wird – solche Interviews mit Expert/innen über deren professionelles Wirken, die Entwicklung des Faches, etc. sind ein gutes Beispiel für Daten, die auch ich gerne mal sehen, hören, lesen, und ggf. für meine Forschung und Lehre nutzen würde.
Andere Beispiele zeigen dagegen, dass es nicht immer so sinnvoll und vor allem nicht so einfach ist. Viele der Interviews und teilnehmenden Beobachtungen, die ich beispielsweise in meiner Forschung mit marginalisierten Gruppen durchgeführt habe, beinhalten so viele sensible Informationen, dass ich es nicht verantworten könnte, diese Daten ‚frei‘ zur Verfügung zu stellen.
Hier nochmal einige zentrale Punkte der Debatte, die verdeutlichen, wieso eine generalisierte Archivierung und Bereitstellung von qualitativen Daten problematisch wäre:
- Sozialwissenschaftliche Forschungsdaten liegen in sehr unterschiedlichen Formen und Formaten vor; manche qualitativen Daten eignen sich nicht oder nur bedingt zur digitalen Archivierung. Ein Beispiel sind ethnographische Feldnotizen und Materialsammlungen, die höchst umfangreich sein können, teilweise handschriftlich verfasst sind, auch Gegenstände beinhalten können und angesichts der detaillierten Beschreibungen im Grunde nicht anonymisierbar sind (und zudem auch viel über die Person der Forschenden preisgeben);
- Auch andere Daten, wie Videographien oder qualitative Interviewdaten sind nur begrenzt bzw. mit sehr hohem Aufwand (und großen Verlusten an Datenqualität und heuristischem Wert) anonymisierbar. Wenn beispielsweise Lebensgeschichten erzählt werden, reicht es nicht, die Namen von Personen, Einrichtungen und Orten zu löschen oder zu pseudonymisieren – die Wortwahl, die Kontextdichte, die Details der Erzählungen können Rückschlüsse auf Personen möglich machen – zumindest für Dritte, die die Person kennen; wenn nicht ganze Datensätze, sondern nur ausgewählte und sorgfältig bearbeitete Auszüge daraus veröffentlicht werden (wie dies bei Zitaten in Veröffentlichungen qualitativer Studien der Fall ist), ist das Anonymisierungs-Problem zwar nicht grundsätzlich gelöst (denn qualitative Daten zeichnen sich ja genau durch ihre Spezifizität und Kontextgebundenheit aus), aber es ist handhabbar;
- Wenn also die Anonymisierung von qualitativen Daten ein zentrales Problem darstellt, könnte ein Vorschlag lauten, nicht-anonymisierte Daten zur Verfügung zu stellen; dies ist jedoch – außer vielleicht bei Expert/innen-Interviews mit deren Einwilligung – foschungsethisch und datenschutzrechtlich höchst problematisch;
- Weiterhin ist qualitative Forschung von der Tendenz her prinzipiell auf die Erhebung von Primärdaten ausgerichtet und es ist fragwürdig, inwiefern sich qualitative Daten generell für Sekundäranalysen nutzen lassen – Stefan Hirschauer (2014) vertritt hier z.B. eine kritische Position;
- Weitere offene Fragen bestehen im Hinblick auf die informierte Einwilligung der Teilnehmer/innen – und den Auswirkungen, die es auf qualitative Forschung hätte, wenn die Teilnehmenden grundsätzlich nicht nur für den einen spezifischen Studienkontext, sondern für weitere, in der Zukunft liegende Untersuchungen ihr generelles Einverständnis (und dann auch noch schriftlich) geben müssten. So manch ein/e Teilnehmer/in würde da nicht mitmachen – und viele hochwertige Studien würden durch solch eine administrative Auflage verhindert werden.
Alles in allem erscheint es mir daher verfehlt, oder zumindest verfrüht, eine formalisierte digitale Datenarchivierung und Bereitstellung auch für qualitative Forschung zum Standard zu erheben. Besser wäre, erst mal festzustellen, für welche qualitativen Daten es in welchem Kontext machbar, vertretbar und sinnvoll ist – und für welche nicht. Bevor Forschungsförder-Einrichtungen also erwägen, einen neuen Standard einzuführen, sollte sie ausreichend Forschung fördern, um diese Frage datengestützt zu beantworten.
Es liegen bereits einige Erfahrungen vor, z.B. bei Einrichtungen wie beim Bremer Qualiservice oder beim UK Data Service. Aber hier handelt es sich um begrenzte Erfahrungen mit eingeschränkten Formaten: meist Interviewstudien und Transkripte von Leitfaden-Interviews (siehe beispielsweise die DFG-geförderte Machbarkeitsstudie zu Qualiservice). Und auch in der schon seit den 1990er Jahren bestehenden o.g. Datenbank in UK fällt auf, wie wenige qualitative Daten dort de facto zur Verfügung gestellt werden – es scheint sich überwiegend um Oral history-Studien und Interviews mit älteren Menschen zu handeln. Dieser Kenntnisstand ist nicht ausreichend, um die digitale Archivierung zu diesem Zeitpunkt als generellen Standard für qualitative Studien einzuführen – ein Standard, von dem dann nur begründet abgewichen werden darf. Angemessener wäre es, sie als Option einzuführen, die begründet umgesetzt werden kann. Die Möglichkeiten zur freiwilligen, sorgfältig durchdachten, angemessen vorbereiteten und sachkundig begleiteten Archivierung sollten allerdings ohne Zweifel unbedingt weiter erforscht, ausgebaut und gefördert werden.
Tipps zum Weiterlesen:
- Hirschauer, S. (2014): Sinn im Archiv?
- Huschka, D.; Knoblauch, H.; Oellers, C.; Solga , H. (Hg.) (2013): Forschungsinfrastrukturen für die qualitative Sozialforschung
- Jagodzisnki, W.; Schuman, K.; Witzel, A. (2005): Archivierung und Sekundärnutzung qualitativer Interviewdaten – eine Machbarkeitsstudie
- Mruck, K. (2000): FQS Schwerpunktausgabe
- Smioski, A. (2013): Archivierungsstrategien für qualitative Daten (Erfahrungen aus Österreich)
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